Mittwoch, Oktober 22, 2008

Antisemitismus-Streit Broder gegen Hecht-Galinski in 2. Instanz

Köln (Deutschland), 22.10.2008 – Im Antisemitismus-Streit Henryk M. Broder gegen Evelyn Hecht-Galinski, der in erster Instanz gegen Broder entschieden wurde (Wikinews berichtete), geht Broder in Berufung. Die Sache wird nun beim 15. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts bearbeitet (Aktenzeichen 15U 174-08).
Der Prozeß führte zu einem starken Presseecho und zu einer Antisemitismus/Israelkritik-Grundsatzdebatte. Der Deutsche Depeschendienst wertete das erstinstanzliche Urteil als Teilerfolg Broders. Diese Wertung wurde von diversen Medien übernommen, u.a. vom Tagesspiegel und der Jerusalem Post. Später werteten der Tagesspiegel und andere Medien das Urteil als „klug“.
Vorgeschichte: Hecht-Galinski (Tochter von Heinz Galinski), aktiv bei der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“, ist bekannt für harsche Kritik an der Politik Israels - sie hat unter anderem den israelischen Umgang mit den Palästinensern mit dem der Nationalizisten mit den Juden verglichen. Sie hatte Broder die Behauptung untersagen lassen, sie würde „antisemitische Statements“ abgeben, wogegen Broder Widerspruch einreichte. Nach dem darauf erfolgten Urteil des Kölner Landgerichts vom 3.9.08 ist Broder diese Behauptung weiterhin untersagt. Gegen das Urteil legte Broder die o.g. Berufung ein.