Montag, Dezember 23, 2013

Zur kriminellen Personalie an der NPD-Spitze

Falls Pastörs ausnahmsweise nicht auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen sollte, müsste das NPD-Verbot nun einfacher sein, denn die NPD leistete sich nur selten einen Vorsitzenden, der so offen seinen gewaltbereiten Antisemitismus volksverhetzend zur Schau stellte, dafür dann zwar auch "bestraft" wurde, aber "auf Bewährung", was immer sich die Richter darunter vorgestellt haben mochten.

Mittwoch, Dezember 11, 2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.