Mittwoch, November 10, 2010

Betrug bei Holocaust-Entschädigungsfonds der Claims Conference

ZDJD-Presseerklärung

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und Mitglied des Board of Directors der Claims Conference, Professor Dr. Salomon Korn, äußerte sich entsetzt über den Betrugsskandal bei den von der Claims Conference verwalteten Entschädigungsfonds für Holocaust-Überlebende und lobte gleichzeitig die vollumfängliche Zusammenarbeit der Claims Conference mit den Ermittlungsbehörden.
„Die Claims Conference ist selbst Opfer eines Betruges durch Mitarbeiter in ihrer Verwaltung geworden, die offensichtlich mit höchster krimineller Energie seit 1994 ihre Vertrauensstellung missbrauchten , indem sie Biographien fälschten und sich so Entschädigungsleistungen erschlichen haben", so Salomon Korn. „Als erste Verdachtsfälle offenbar wurden, wandte sich die Claims Conference Ende 2009 unverzüglich an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden (FBI und Staatsanwaltschaft). Während der letzten 11 Monate unterstützte die Claims Conference die umfangreichen Ermittlungsarbeiten und trug ganz wesentlich zum Ermittlungserfolg und damit zur Aufklärung und schließlich Verhaftung der Täter bei", so Prof. Dr. Korn weiter.

Professor Korn bekräftigte sein Vertrauen darauf, dass die Betrugsfälle nicht nur restlos aufgeklärt, sondern auch Maßnahmen ergriffen würden, um solch einen Vorgang für die Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist eine von 26 Mitgliedsorganisationen der Claims Conference. Vertreten wird der Zentralrat im Board of Directors der Claims Conference durch die Präsidentin Dr. Charlotte Knobloch und den Vizepräsidenten des Zentralrats Professor Dr. Salomon Korn.

Berlin, den 10.11.2010

Montag, Oktober 25, 2010

Frankreich: Prozess um antisemitischen Foltermord unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Paris (Frankreich), 25.10.2010 – Vor dem Jugend-Schwurgericht des Départements Val-de-Marne im Umland von Paris wurde das Revisionsverfahren gegen die sich selbst „die Barbaren-Gang“ nennenden Angeklagten eröffnet, die 2006 einen 23-jährigen Juden drei Wochen lang in einer Sozialwohnung in der Banlieue langsam zu Tode gefoltert haben sollen. Eine Komplizin soll ihn angelockt haben, um ihn dann der Gang auszuliefern. Das Opfer wurde, in den letzten Atemzügen liegend, an einem Bahngleis gefunden und verstarb kurz darauf. Den zur Tatzeit noch nicht volljährigen Angeklagten aus dem islamischen Kulturkreis wird vorgeworfen, aus Hass gegen Israel und Antisemitismus gehandelt zu haben. Der Foltermord hatte wegen seiner beispiellosen Grausamkeit die Öffentlichkeit schockiert.
Das Gericht hat nun angeordnet, dass die Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Diese Ausnahme von der europaweit geltenden grundsätzlichen Öffentlichkeit des Strafverfahrens kann bei Jugendstrafverfahren angeordnet werden. Die Vertreter der Nebenklage haben dies allerdings kritisiert. Sie fordern, dass die Besprechung der Details des Verbrechens vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindet, damit der Strafzweck der Generalprävention (Abschreckungswirkung) seine volle Wirksamkeit entfalten könne. Die Forderung dürfte aber auch damit im Zusammenhang stehen, dass der Hauptangeklagte Youssouf Fofana im ersten Prozess das Gericht provozierte, indem er keine Reue zeigte und sich im Gegenteil mit der Tat brüstete und das Opfer verhöhnte.

Dienstag, September 28, 2010

Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit eines Antisemitismusvorwurfs

"Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus verfassungswidrig"

Presseerklärung des BVerfG Nr. 87/2010 vom 28. September 2010

Der Beschwerdeführer ist emeritierter Professor der Politikwissenschaft.

Im Jahr 2004 erschien ein von ihm verfasster Aufsatz mit dem Titel „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ in der Zeitschrift „Deutschland Archiv“, die ein privater Verlag im Auftrag der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgibt. Der Aufsatz befasst sich u. a. mit der Verbreitung des Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung während der NS-Zeit. Er vertritt die These, dass die Mehrheit der Deutschen seinerzeit nicht antisemitisch eingestellt gewesen sei, sondern mit den verfolgten Juden sympathisiert habe, wobei er unter anderem von einer „deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz“ spricht. Erst nach Auslieferung der Zeitschrift an mehrere tausend Abonnenten erlangte die Leitungsebene der Bundeszentrale Kenntnis vom Inhalt des Aufsatzes und richtete ein Schreiben an die Abonnenten, in dem sie die Veröffentlichung des Aufsatzes, durch den sie ihre eigene Arbeit „desavouiert“ sehe, „außerordentlich“ bedauert und versichert, dass dieser „einmalige Vorgang“ sich nicht wiederholen werde; der Rest der betreffenden Auflage der Zeitschrift werde makuliert. Das Schreiben endet mit einer Entschuldigung gegenüber allen Lesern, „welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlen“.

Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass die Ausführungen in dem Schreiben der Bundeszentrale für ihn als Mensch und Wissenschaftler rufschädigend und herabsetzend seien. Seine Klage vor den Verwaltungsgerichten blieb in allen Instanzen erfolglos.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben. Das beanstandete Schreiben der Bundeszentrale für Politische Bildung wird ihrer Aufgabe, die Bürger mit Informationen zu versorgen und dabei Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren, nicht gerecht und verletzt den Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dieser Grundrechtsverletzung.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch den Schutz vor solchen Äußerungen, die - ohne im engeren Sinne ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken. Eine solche Herabsetzung geht von der abschätzigen Kommentierung des Aufsatzes in dem beanstandeten Schreiben der Bundeszentrale aus. Er wird als Autor eines Aufsatzes dargestellt, der nicht mehr diskursiv erörtert, sondern nur noch makuliert werden kann, was vor dem Hintergrund des sensiblen Themas Antisemitismus eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen mit sich bringen kann.

Die Bundeszentrale kann sich nicht wie Private auf Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit berufen. Sie nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts für die Bundesregierung die Aufgabe wahr, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen. Im Rahmen ihres Bildungsauftrags ist sie zwar nicht gehalten, alle grundrechtlich geschützten Meinungen formal gleich zu behandeln; vielmehr kann sie insoweit auch wertende Unterscheidungen treffen, wobei es ihr grundsätzlich nicht verwehrt ist, Extremmeinungen am Rande des politischen Spektrums nicht zu berücksichtigen und sie als solche zu bezeichnen. Da zu den Grundlagen ihrer eigenen Tätigkeit auch das öffentliche Vertrauen in die eigene Glaubwürdigkeit und Integrität gehört, kann es ein legitimes Interesse darstellen, sich von ihr zuzurechnenden Beiträgen, die von dem Anspruch einer ausgewogenen Informationstätigkeit auffällig abweichen, weil sie etwa extreme oder extremistische Meinungen vertreten, zu distanzieren, um so die eigene Reputation wiederherzustellen. Hierbei hat die Bundeszentrale jedoch Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren. Von vorneherein ausgeschlossen sind insoweit jedenfalls öffentliche Äußerungen gegenüber Einzelnen, die allein dem Bestreben dienen, eine behördliche Auffassung, namentlich eine von der Bundeszentrale für richtig gehaltene spezifische Geschichtsinterpretation zur Geltung zu bringen und als einzig legitim oder vertretbar hinzustellen.

Hiervon ausgehend ist vorliegend nicht ersichtlich, dass das Schreiben der Bundeszentrale den ihr einzuräumenden Einschätzungs- und Handlungsspielraum wahrt und als nach den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderliche und angemessene Reaktion auf den Artikel des Beschwerdeführers angesehen werden kann. Weder hinsichtlich der Ankündigung der Makulierung noch hinsichtlich der Entschuldigung für eine etwaige Verunglimpfung ist erkennbar, dass diese von dem legitimen Zweck gedeckt sein können.

Samstag, September 04, 2010

Bundesbank beschließt Abberufung von Thilo Sarrazin

Frankfurt am Main (Deutschland), 04.09.2010 – Die Deutsche Bundesbank hat am Donnerstag beschlossen, beim Bundespräsidenten die Abberufung des Vorstandsmitglieds und SPD-Politikers Thilo Sarrazin zu beantragen. Sarrazin war in den vergangenen Wochen durch seine Äußerungen über Einwanderer und Juden in heftige Kritik geraten.
Bereits im Herbst letzten Jahres war Sarrazin die Zuständigkeit für das Bargeldressort entzogen worden, als er sich in einem Zeitschriften-Interview abfällig über muslimische Einwanderer geäußert hatte und behauptet hatte, sie wollten Deutschland „erobern“. Von Seiten der Bundesbank war ihm damals vorgeworfen worden, gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben, der vorschreibe, dass sich ein Vorstandsmitglied politisch zurückhaltend äußern und auf das Ansehen der Bundesbank Rücksicht nehmen müsse.
Im Zuge der Vorstellung seines neuen Buches geriet Sarazzin dann wieder mit umstrittenen Äußerungen über Ausländer, deren fehlende Fähigkeit zur Integration und ihre tendenziell weniger intelligenten Nachkommen in die Schlagzeilen. Auch fiel er mit der Behauptung auf, „alle Juden teilen ein bestimmtes Gen“.
Damit zog Sarrazin heftige Kritik von allen Seiten auf sich. Bundeskanzlerin Merkel nannte seine Äußerungen „völlig inakzeptabel“. Sarrazin würde ganze Bevölkerungsgruppen verächtlich machen und die Gesellschaft spalten. Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte, Sarrazin „leitet Wasser auf die Mühlen des Rassismus und des Antisemitismus.“ Verteidigungsminister Guttenberg (CSU) wies darauf hin, dass „jede Provokation ihre Grenzen hat“. Kritik kam auch vom Zentralrat der Juden. Sarrazins Berliner SPD-Kreisverband leitete ein Parteiausschlussverfahren ein.
Zuletzt hielt der Bundesbankvorstand Sarrazin nicht mehr für tragbar und forderte ihn am Dienstag in einer Anhörung auf freiwillig zurückzutreten. Als er der Aufforderung nicht nachkam, beschloss der Vorstand jetzt einstimmig, beim Bundespräsidenten einen Antrag auf die Abberufung Sarrazins zu stellen.

Sonntag, Juni 27, 2010

Angriff auf jüdische Tanzgruppe

Presseerklärung der Union Progressiver Juden

Mit Empörung reagiert die Union progressiver Juden auf den Angriff auf die Tanzgruppe der Liberalen jüdischen Gemeinde Hannover. "Wir sind insbesondere darüber bestürzt, weil von den Steinwürfen jüdische Zuwanderer aus der früheren UdSSR getroffen wurden, die in Deutschland Schutz vor Antisemitismus gesucht haben", erklärte Dr. Jan Mühlstein, Vorsitzender der Union progressiver Juden in Deutschland. "Durch den Angriff haben sich leider die Warnungen bewahrheitet, dass im Windschatten der zunehmen aggressiv vorgetragenen Israelkritik eine neuer islamischer Antisemitismus wächst", ergänzte Mühlstein. "Deshalb begrüßen wir die eindeutigen Stellungnamen zum Beispiel der Schura Niedersachsen Landesverband der Muslime und Türkischen Gemeinde in Niedersachsen sowie des Rates der Religionen Hannover wie auch die zahlreichen Solidaritäts-bekundungen, die die Liberale jüdische Gemeinde Hannover erreicht haben."

Die Union progressiver Juden hält es allerdings für notwendig, es nicht bei Worten zu belassen und Konsequenzen bei der familiären, religiösen und schulischen Erziehung zu ziehen. Hierzu müssen insbesondere Organisationen und religiöse Verbände, die sich im interkulturellen und interreligiösen Dialog engagieren, einen Beitrag leisten. Die Union progressiver Juden ist bereit, sich an diesen Gesprächen zu beteiligen.

Die Union progressiver Juden anerkennt, dass die Sicherheitsbehörden die Täter schnell ermittelt haben, und erwartet, dass auch die Hintergründe des keineswegs spontanen antisemitischen Angriffs aufgeklärt werden.

Donnerstag, April 01, 2010

Geschichtsunterricht: Der "Judenboykott"

Judenboykott

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie (Stand 201106)

Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933

Als Judenboykott bezeichneten die Nationalsozialisten den Boykott jüdischer Geschäfte, Warenhäuser, Banken, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarskanzleien, den das NS-Regime am 1. April 1933 in ganz Deutschland durchführen ließ. Damit nahm die Regierung die seit dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 geplante Verdrängung der deutschen Juden aus dem Wirtschaftsleben erstmals durch eine reichsweite, gezielt nur gegen sie gerichtete Maßnahme in Angriff.

Inhaltsverzeichnis

1 Vorgeschichte
1.1 Kaiserzeit
1.2 Weimarer Republik / Evangelische Kirche: Stimmungsmache und Aufruf zum Judenboykott
1.3 Judenverfolgung ab 1933
1.4 Reaktionen im Ausland
2 Der Boykott
2.1 Planung
2.2 Durchführung
3 Reaktionen und Folgen
3.1 Direkt und indirekt Betroffene
3.2 Bevölkerung
3.3 Christen und Kirchen
3.4 Weiteres Vorgehen des Regimes
4 Historische Einordnung
5 Einzelbelege
6 Literatur
7 Weblinks
Vorgeschichte
Kaiserzeit
Boykotte jüdischer Unternehmen und Geschäfte gab es im deutschen Antisemitismus seit etwa 1890. Der Vater Arnold Zweigs etwa musste sein Sattlergeschäft 1897 aufgeben, weil das preußische Kriegsministerium Festungskommandanten Einkäufe bei jüdischen Kaufleuten verbot.

Weimarer Republik / Evangelische Kirche: Stimmungsmache und Aufruf zum Judenboykott
1921: Der evangelische Pfarrer Friedrich Wilhelm Auer aus der bayerischen Landeskirche veröffentlicht die antisemitische Studie Das jüdische Problem. Darin ruft der Pfarrer öffentlich zum Boykott jüdischer Geschäfte auf [1].
31.7.1921 - Das Hannoversche Sonntagsblatt betrachtet es als seine Aufgabe und Schuldigkeit, ein offenes Wort über die "ganze große jüdische Gefahr für unser Volk und Vaterland" zu sprechen, da die übrigen Tageszeitungen von den jüdischen Anzeigengeschäften abhängig seien und deshalb nicht so deutlich sprechen können. Die vom Landesverband der evangelischen Inneren Mission herausgegebene Zeitung (Schriftleiter: Pastor Wilhelm Lueder) ruft das Volk auf, sich die jüdische "Herrschaft" nicht gefallen zu lassen und fordert ein Verbot der Betätigung von Juden in der Presse. Das Hannoversche Sonntagsblatt (Auflage: 66.000) vertritt auch in der Folgezeit einen kämpferischen Antisemitismus [2].
August 1921 - In Ankündigungen zum Sonntag der "Judenmission" tauchen in evangelischen Zeitungen ab 1921 Begriffe auf wie "Fremdkörper im Volksleben" oder Forderungen, den Antisemitismus zu "fördern".[3].
Juni 1924 - Evangelische Dekanatsbezirkssynode in München - Dekan Hermann Lembert warnt 184 Synodale vor der jüdischen Weltverschwörung.
1.9.1924 - Sitzung des Evangelischen Bundes in München. Der Vorsitzende, Studienprofessor Konrad Hoefler, fordert den Kampf gegen das Judentum:Der völkische Kampf gegen das Judentum sei "vollständig berechtigt und notwendig", "der Abwehrkampf gegen rassische und geistige Überfremdung sei christliche Pflicht"[4].
1927 - Das überregionale evangelische Wochenblatt Licht und Leben möchte, dass es eine gesellschaftliche Sitte gibt, durch die verhindert wird, dass deutsche "Arier" bei Juden kaufen. Ein Jahr zuvor schrieb Licht und Leben bereits von der "wohlbegründeten Abneigung der Völker" gegen die Juden, die "geachtet" werden müsse. Die in Elberfeld (ab 1929: Wuppertal-Elberfeld) erscheinende Zeitung (Auflage: 18.000) wird von Pastor Joseph Gauger, Inspektor der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland, herausgegeben [5].
In der Weimarer Republik begingen SA-Trupps seit 1925 immer öfter Gewalttaten gegen Juden, ihre Geschäfte, Wohnungen und Einrichtungen und bedrohten jüdische Freiberufler, Ärzte und Anwälte. Dies zwang einige jüdische Betriebe zum Rückzug aus manchen Städten. Boykottiert und schikaniert wurden seit der Weltwirtschaftskrise gezielt erfolgreiche mittelständische Warenhäuser in jüdischem Besitz, um deren Konkurrenz loszuwerden. In Essen riefen Gauleiter Josef Terboven und seine „National-Zeitung“ seit 1929 zum Boykott jüdischer Geschäfte auf. Während kleine jüdische Läden und jüdische Angestellte zunehmend schikaniert und diskriminiert wurden, erwog die nationalsozialistische Parteipresse seit 1931 öfter einen landesweiten Boykott.[6]

Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens versuchte solche Boykottaufrufe als „Geschäftskrieg“ juristisch zu bekämpfen. Sein Anwalt Hans Lazarus argumentierte in einem solchen Verfahren 1931:[7]

Im Wirtschaftskampf ist der Boykott eine erlaubte Waffe, soweit seine Zielsetzung oder seine Mittel nicht gegen die guten Sitten verstoßen. [...] Gemeingut der Rechtsprechung ist es, dass der Boykott nicht die Vernichtung des Gegners bezwecken darf. Letzteres jedoch ist das offen eingestandene Ziel des völkischen Boykotts gegen die Juden. Die Juden werden wegen einer außerhalb des Wirtschaftslebens liegenden Tatsache verfolgt und mit Boykott bedroht. Und diese Tatsache können die Juden niemals ändern.
In zahlreichen Gerichtsverfahren bemühten sich die Opfer antisemitischen Boykotts Rechtsschutz zu erlangen. Die Rechtsprechung der Zivilgerichte war uneinheitlich. Die Machtübernahme der Nationalsozialisten verhinderte eine grundsätzliche Entscheidung des Reichsgerichts.[8]

Judenverfolgung ab 1933
Kurz nach Adolf Hitlers Ernennung zum deutschen Reichskanzler am 30. Januar 1933 begannen neue Angriffe auf Juden. Besonders die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), der Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand unter Theodor Adrian von Renteln und SA-Abteilungen unter Otto Wagener agitierten nun verstärkt gegen das „Börsenkapital”, über das sich mittelständische deutsche Unternehmer bei der neuen Regierung beschwert hätten.

Ab Ende Februar 1933 griffen SA-Trupps erneut jüdische Geschäftsinhaber an, plünderten ihre Läden, misshandelten ihre Inhaber, verschleppten und ermordeten einige davon. Nach den Reichstagswahlen vom 5. März, bei denen die NSDAP die absolute Mehrheit verfehlte, nahmen solche unorganisierten Übergriffe zu. Bis Ende März wurden jüdische Geschäfte, Arzt- und Anwaltspraxen in einigen deutschen Großstädten zwangsweise geschlossen, ihre Inhaber teilweise beraubt und vertrieben. Am 9. März nahmen SA-Angehörige im Berliner Scheunenviertel Dutzende osteuropäischer Juden fest und misshandelten sie in den Kellern ihrer Stationen. In Magdeburg besetzten SA-Angehörige jüdische Geschäfte, Kaufhäuser und Hotels und schikanierten deren Kunden oder Gäste.[9] Am 11. März 1933 organisierte die nationalsozialistische Führung des Freistaates Braunschweig unter Dietrich Klagges und Friedrich Alpers den sogenannten „Warenhaussturm“ in Braunschweig.[10] In Straubing wurden am 15. März einige Juden entführt und ermordet. In Göttingen wurden am 28. März einige jüdische Läden und die örtliche Synagoge angegriffen und beschädigt. Innenminister Wilhelm Frick telegrafierte am 31. März an alle Polizeidienststellen, in SA-Uniformen verkleidete Kommunisten seien die Täter. In vielen weiteren Städten wurden bis Ende März Gerichtsgebäude gestürmt, jüdische Richter und Anwälte aus Gerichtssälen und Büros gezerrt und meist verprügelt, um die Justiz so vom „System jüdischer Rechtsverdreher zu säubern“.[11]

Am 9. März forderte Hitler gemäß früherer deutschnationaler Forderungen von Frick eine „bewusst völkische Gesetzgebung“ gegenüber den osteuropäischen Juden mit einem Einwanderungsverbot und Teilausweisungen nicht eingebürgerter Juden. Am 16. März befolgte Frick die Anweisung mit einem sinngemäßen Runderlass an alle Landesregierungen.[12]

Reaktionen im Ausland
In der britischen und US-amerikanischen Presse wurden die Gewaltaktionen der Nationalsozialisten frühzeitig aufmerksam registriert. Besonders gegen antijüdische Maßnahmen wurden Proteste laut. Jüdische Organisationen in den USA, Großbritannien und Palästina rechneten seit Mitte März mit den im NS-Hetzblatt „Der Stürmer“ angedrohten Boykottmaßnahmen der Nationalsozialisten und berieten Gegenmaßnahmen. Dabei wurden auch Boykotte gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen öffentlich diskutiert. Ein Führungsmitglied des American Jewish Congress erklärte am 13. März 1933 mit Blick auf die Wirtschaftskrise, in der Deutschland sich noch befand:[13]

Ein bellum judaicum bedeutet für Deutschland Boykott, Untergang und Verderben, bedeutet das Ende der deutschen Hilfsquellen und das Ende aller Hoffnungen auf den Wiederaufstieg Deutschlands.
Am 18. März beschlossen die amerikanischen Jewish War Veterans, deutsche Waren und Dienstleistungen zu boykottieren; andere Organisationen in den USA und in Großbritannien folgten.[14] Zwar trug ein Artikel der britischen Boulevardzeitung Daily Express am 24. März 1933 die plakative und irreführende Überschrift Judea declares war on Germany („Judäa erklärt Deutschland den Krieg“), berichtete aber nur über die Beratung einiger Londoner Kaufleute über einen eventuellen Boykott gegen deutsche Waren.[15] Am 27. März wies die Organisation britischer Juden den Plan ausdrücklich zurück.[16] Man wollte eine Konfrontation mit dem NS-Regime möglichst vermeiden, um deutsche Juden nicht der Vergeltung seitens der Nationalsozialisten auszusetzen. Auch die jüdische Gemeinschaft in Palästina erklärte in einem Telegramm an die Reichskanzlei, dass keine jüdische Organisation in Palästina einen Handelsboykott beabsichtige noch dazu autorisiert sei.

Hermann Göring sandte Mitte März einige namhafte Vertreter der deutschen Juden nach London, wo sie gegen geplante antideutsche Initiativen protestieren sollten. Zudem telegrafierten Kurt Blumenfeld, Präsident der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, und Julius Brodnitz, Präsident des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, am 26. März an das American Jewish Committee in New York City: Man protestiere gegen antideutsche Demonstrationen und Rundfunksendungen und verlange energische Bemühungen, solche Aktionen zu unterbinden. Damit erhofften sie sich, die Nationalsozialisten zu beschwichtigen und von ihren Plänen abzubringen.

Die meisten jüdischen Organisationen in den USA waren gegen Massendemonstrationen und Wirtschaftssanktionen gegen Deutschland. Sie wollten die US-Regierung damit nicht in Zugzwang bringen. Doch am 27. März folgte der American Jewish Congress den Jewish War Veterans mit landesweiten Protesten in mehreren Großstädten der USA. Auch Kirchen- und Gewerkschaftsführer beteiligten sich daran. Auch ohne einen förmlichen Boykottaufruf verbreitete sich eine Kaufverweigerung für deutsche Produkte in der amerikanischen Öffentlichkeit.

Der Boykott
Planung

NS-Propagandaplakat zur Vorbereitung des Judenboykotts, März 1933
Seit Mitte März plante das NS-Regime, die Gewaltbereitschaft der SA in staatliche Bahnen zu lenken und ihr ein Betätigungsfeld zur Ausgrenzung und Vertreibung von Juden zu geben. Hitler erlaubte dem fanatischen fränkischen Gauleiter und Herausgeber des „Stürmers“, Julius Streicher, den Judenboykott ideologisch mit antisemitischen Hetzartikeln vorzubereiten. Dieser gründete ein „Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Gräuel- und Boykotthetze“.

Am 24. März wurde die Kritik ausländischer Medien im Kabinett ausführlich erörtert und zum Vorwand für den geplanten Boykott genommen. Dessen Datum und weitere Details beschloss Hitler bei einem Treffen von NS-Führern auf seinem Berghof bei Berchtesgaden am 26. März. Hitlers Beweggründe zitierte Joseph Goebbels in seinem Tagebuch:[17]

Wir werden gegen die Auslandshetze nur ankommen, wenn wir ihre Urheber oder doch wenigstens Nutznießer, nämlich die in Deutschland lebenden Juden, die bisher unbehelligt blieben, zu packen bekommen. Wir müssen also zu einem groß angelegten Boykott aller jüdischen Geschäfte in Deutschland schreiten.
Binnen vier Tagen organisierte Goebbels mit seinem Referentenstab die Durchführung. Er formulierte den Boykottaufruf, der am 29. März im Völkischer Beobachter Nr. 88 und der übrigen staatlich gelenkten Presse erschien: Samstag, Schlag 10 Uhr, wird das Judentum wissen, wem es den Kampf angesagt hat.[18] Mit dem Boykott jüdischer Geschäfte sollten „sich die ausländischen Juden eines Besseren besinnen, wenn es ihren Rassegenossen in Deutschland an den Kragen geht.“[19] „Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” werde der Verkauf jüdischer Waren am 1. April ganz verboten. [20] Dies sei eine Antwort auf vorgebliche jüdische „Weltgreuelhetze“ gegen das „neue Deutschland”. Er hielt in seinem Tagebuch Bedenken in der Partei fest, die er überging:[21]

Viele lassen die Köpfe hängen und sehen Gespenster. Sie meinen, der Boykott werde zum Krieg führen. [...] Wir halten in kleinem Kreise eine letzte Besprechung ab und beschließen, daß der Boykott morgen in aller Schärfe beginnen soll.
Die Boykottdauer blieb offen. Wegen der unbefristeten Ankündigung kaufte die Bevölkerung in den letzten Märztagen in Städten wie München umso mehr in Geschäften ein, die für den Boykott vorgesehen waren.

Am selben Tag informierte Hitler das Kabinett über den Plan: Er rechtfertigte die SA-Gewalt als „Abwehraktion“. Der Staat müsse den Boykott organisieren, „weil sonst die Abwehr aus dem Volk heraus von selbst gekommen wäre und leicht unerwünschte Formen angenommen hätte.“ Dies stieß auf Vorbehalte bei einigen deutschnationalen und parteilosen Regierungsmitgliedern, die vor Schadenersatzklagen, Umsatzsteuerausfällen und bereits sinkenden Passagierzahlen auf deutschen Überseedampfern warnten. Hitler versprach daraufhin, den Boykott zunächst auf den 1. April 1933 zu beschränken. Wenn das Ausland doch nicht so heftig reagiere, wie seine konservativen Minister befürchteten, könne man ihn ja am 4. April wieder aufnehmen.[22] Da der Geschäftsboykott mit den antisemitischen Parteizielen der DNVP übereinstimmte, erhoben die Minister keinen weiteren Einspruch. Nur Reichspräsident Paul von Hindenburg versuchte vorübergehend, Hitler zur Rücknahme des Plans zu bewegen.

Am 31. März stellte Hitler der britischen und US-amerikanischen Regierung ein Ultimatum, sich gegen antideutsche Proteste in ihren Ländern zu stellen. Falls das Ausland seine „Greuelhetze“ nicht einstelle, werde der Boykott am Folgetag beginnen und nach einer Wartefrist von drei Tagen am 4. April fortgesetzt werden. Vor einer Massenversammlung der NSDAP verkündete auch Goebbels dieses Vorgehen am Abend. So wurde die Fiktion einer „Verteidigung“ gegen das „internationale Finanzjudentum“ aufrechterhalten und zugleich zur Erpressung des Auslands eingesetzt.

Tatsächlich erklärten Großbritannien und die USA sich am selben Abend bereit, die geforderte Erklärung abzugeben. Doch Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath gab bekannt, dass Hitlers Entscheidung feststehe: Der Judenboykott werde am 1. April stattfinden.[23]

Durchführung

Boykottaktion der Nazis gegen jüdische Geschäfte, vor dem Berliner Kaufhaus Wertheim. Filmleute warten auf Publikum.
Am 1. April 1933, einem Samstag, um 10 Uhr – an einigen Orten schon am Abend vorher – standen überall in deutschen Städten uniformierte, teils auch bewaffnete SA-, HJ- und Stahlhelm-Posten vor jüdischen Geschäften, Arztpraxen und Anwaltskanzleien und hinderten etwaige Kunden den ganzen Tag lang daran, diese zu betreten. Schilder und Plakate forderten: Deutsche! Wehrt euch! Kauft nicht bei(m) Juden! - Die Juden sind unser Unglück! - Meidet jüdische Ärzte! - Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten![24] Diese Parolen verbreiteten andere Uniformierte derselben Gruppen auch mit Sprechchören und über Lautsprecherwagen in den Straßen.


SA-Mitglieder bekleben die Schaufenster eines Berliner jüdischen Geschäfts
Doch das Regime hatte übersehen, dass dieser Tag auf einen Samstag und damit auf den jüdischen Sabbat fiel, an dem gläubige Juden möglichst nicht arbeiten. Daher blieben viele jüdische Geschäfte ohnehin geschlossen oder schlossen früh. So blockierten die SA-Trupps oft verriegelte Räume und Schaufenster.[25] Diese wurden in unbelebten Seitenstraßen und ländlichen Gegenden – wie schon in den Wochen zuvor – oft zertrümmert, die Auslagen geplündert und die Inhaber misshandelt. Dies betraf trotz Verbots auch Geschäfte ausländischer, besonders osteuropäischer Juden.

Unter Berufung auf erwartete „Störungen der Rechtspflege“ hatten die Reichskommissare der Justizverwaltungen von Bayern und Preußen am Vortag „in überraschender Einheitlichkeit“ Hausverbote für jüdische Rechtsanwälte erteilt und Richter zwangsbeurlaubt.[26] In einigen Städten brachen bewaffnete SA-Trupps in Gerichtsgebäude ein und vertrieben noch anwesende jüdische oder für sie „jüdisch“ aussehende Personen.[27] Sie besetzten auch die Geschäftsstelle des Reichsverbandes der deutschen Industrie und zwangen den jüdischen Geschäftsführer und jüdische Vorstandsmitglieder zum Ausscheiden. Mutige Kunden jüdischer Geschäfte wurden gezielt eingeschüchtert, mit Gewalt und Repressalien bedroht. In einigen Städten wie dem sächsischen Annaberg drückten SS-Angehörige ihnen einen Stempel mit der Inschrift „Wir Verräter kauften bei Juden“ ins Gesicht.

Abends wurde der Boykott abgebrochen und die Wachposten abgezogen. Er wurde auch wegen der meist passiven Bevölkerung nicht wie geplant nach einer Dreitagespause fortgesetzt, sondern am 4. April offiziell für beendet erklärt.[28]

Reaktionen und Folgen
Direkt und indirekt Betroffene
Der Boykott betraf potentiell etwa 60 Prozent aller deutschen Juden, die im Bereich Handel und Verkehr, weit überwiegend im Wareneinzelhandel, tätig waren. Im Ergebnis schädigte und zerstörte er vor allem Kleingewerbebetriebe, während er Großunternehmen und Bankhäuser kaum in Mitleidenschaft zog.

Jedoch stieg vor und nach dem Boykott der Druck auf jüdische Vorstandsmitglieder enorm, ihre Ämter niederzulegen, um das Unternehmen vor Boykottfolgen zu „schützen“. Im Vorfeld entließen manche Unternehmen Juden, um so dem angekündigten Boykott zu entgehen. Die Karstadt AG z.B. entließ zum 1. April 1933 sämtliche jüdischen Angestellten fristlos, weil sie „keine vollwertigen und gleichberechtigten Staatsbürger“ seien und daher auch „keine vollwertigen Mitarbeiter“ mehr sein könnten. Sechs jüdische Aufsichtsratsmitglieder traten zurück, um die Entlassungen nicht billigen zu müssen.

Jüdische Familienunternehmen wie die Warenhausketten von Oscar und Leonard Tietz, Woolworth und andere waren besonders betroffen. Einige der Tietz-Filialen wurden in Großstädten des Ruhrgebiets schon am 8. März für zwei Tage zur Schließung gezwungen.[29] Am 12. März wurden ihre Kunden in Hamburg zeitweise bedroht.[30] Am 31. März drängten die deutschen Bankiers im Aufsichtsrat drei jüdische Vorstandsmitglieder des Unternehmens Tietz mit Drohungen zur Aufgabe ihrer Ämter und ihrer Aktienanteile. Daraufhin zogen diese sich am 3. April aus dem Vorstand zurück. Albert-Ulrich Tietz wurde am 1. April an Leib und Leben bedroht und floh in die Niederlande. Er bot seinen Aktienanteil im Paket für ein Drittel des Wertes zum Verkauf an. Die Dresdner Bank senkte den Kurs der Tietzaktien nochmals auf ein Zehntel des Angebotpreises und kaufte sie dann auf. Tietz konnte den Erlös des Zwangsverkaufs von nur noch 800.000 Mark nicht mehr in das Nachbarland mitnehmen.[31] Anschließend vermittelte Wilhelm Keppler, Hitlers „Beauftragter für Wirtschaftsfragen“, dem Unternehmen einen Sofortkredit, um 14.000 Angestellten ihren Arbeitsplatz zu sichern. Am 11. Juni benannten die Hauptaktionäre Commerzbank, Dresdner Bank und Deutsche Bank das Unternehmen um in „Westdeutsche Kaufhof AG“; das Unternehmen von Oscar Tietz wurde zu Hertie unter Georg Karg als Geschäftsführer, später Eigentümer. Demnach diente der Boykott der „Arisierung“, die ab 1937 auch staatlicherseits systematisch intensiviert wurde.

Das Verlagshaus Ullstein war vom Ein-Tages-Boykott ausgenommen, wurde aber danach heimlich boykottiert und musste Mitarbeiter entlassen, die vielfach in der NSDAP Mitglieder waren und sich bei Hitler beschwerten.[32]

Seit Januar 1933 hatten sich viele Unternehmen in Deutschland mit Zeitungsannoncen, Hinweisschildern und öffentlichen Erklärungen zu einem „deutschen Geschäft“ oder „christlichen Unternehmen“ erklärt, um ihre Zustimmung zum neuen Regime zu signalisieren und durch Diskriminierung von jüdischen Partnern oder Teilhabern erwartete Umsatzeinbußen zu vermeiden. Die Arbeitsgemeinschaft deutsch-arischer Fabrikanten der Bekleidungsindustrie e.V. (ADEFA) warb ab April 1933 für die Produkte der ihr angeschlossenen Unternehmen mit dem „Gütesiegel“ Garantiert arisch. Auch eine neugebildete Arbeitsgemeinschaft deutscher Unternehmer der Spinnstoff-, Bekleidungs- und Lederwirtschaft („Adebe“) versuchte, das antijüdische Gesellschaftsklima für eigene ökonomische Interessen auszunutzen. Viele gewöhnliche Kunden kauften unter dem Eindruck des Boykotts ihre Waren nur noch in besonders ausgewiesenen „Deutschen Geschäften“.

Bevölkerung

NS-Organ Westdeutscher Beobachter vom 3. April 1933 mit Schlagzeilen zum Boykott jüdischer Geschäftsleute
Es bildeten sich vielerorts schweigende Menschenmengen auf den Straßen, die das Geschehen reserviert beobachteten. Entgegen den Erwartungen der Machthaber verhielten sie sich selten feindselig gegen die boykottierten Geschäftsinhaber, manchmal solidarisch. So durchschritt die 92-jährige Großmutter Dietrich Bonhoeffers in Berlin den SA-Kordon, um das „Kaufhaus des Westens“ zu betreten. Auch in katholischen Gegenden zeigten Bürger Gesten von Hilfsbereitschaft, Mitleid und Betroffenheit. Der Zeitzeuge Gerhard Durlacher erinnert sich an seine Eindrücke in Baden-Baden:[33]

Durch die Menge der Zuschauer drängten wir uns nach vorn. Einige sehen uns stirnrunzelnd an, andere gelassen oder verstört. Aber es sind auch manche dabei, die grinsen, als bereite ihnen das Schauspiel Vergnügen. [...] Hochgeschossene Jungen, ein gutes Stück größer als ich, rufen die Parolen aus, ältere Leute in muffigen, abgetragenen Kleidern murmeln zustimmend oder kopfschüttelnd.
Das verbreitete Zögern der Bevölkerung hing auch mit der innerhalb weniger Tage improvisierten Durchführung des Boykotts zusammen. Welche Geschäfte als „jüdisch“ gelten sollten - die mit jüdischen Namen, Inhabern und/oder größeren jüdischen Kapitalanteilen? -, blieb vielfach unklar. Auch die möglichen Folgen von Geschäftsschädigungen für „arische“ Mitinhaber und Angestellte und für die deutsche Wirtschaft allgemein trugen dazu bei, dass die deutsche Bevölkerung den Boykott kaum aktiv unterstützte, bisweilen Unmut darüber äußerte und in manchen Orten ignorierte.

Am 11. April 1933 schrieb der aktive Pazifist und Reiseschriftsteller Armin T. Wegner einen offenen Protestbrief an Hitler gegen die staatliche Judenverfolgung. Dies ist der einzige bekannt gewordene öffentliche Protest eines nichtjüdischen Deutschen gegen die damalige nationalsozialistische Judenpolitik. Die Gestapo nahm Wegner fest und folterte ihn. Bis Ende Dezember 1933 wurde er in verschiedenen KZs inhaftiert. Danach emigrierte er nach Großbritannien.

Christen und Kirchen
Der Boykott jüdischer Geschäfte war ein erster großer Testfall für die Haltung der Christen im nationalsozialistischen Deutschland zu den Juden und zur Regierung. Kirchenhistoriker Klaus Scholder resumiert:[34]

Kein Bischof, keine Kirchenleitung, keine Synode wandte sich in den entscheidenden Tagen um den 1. April gegen die Verfolgung der Juden in Deutschland.
Stattdessen rechtfertigte der Brandenburger Bischof Otto Dibelius in einer am 4. April in den USA ausgestrahlten Rundfunkansprache die Aktionen als notwendige staatliche „Verteidigung“, die in „Ruhe und Ordnung“ verlaufen sei. In einem Brief an alle Brandenburger Pastoren bekannte er sich wenige Tage darauf als Antisemit und warb um „volle Sympathie“ für die Terrormaßnahmen der Nationalsozialisten:[35]

Man kann nicht verkennen, dass bei allen zersetzenden Erscheinungen der modernen Zivilisation das Judentum eine führende Rolle spielt.
Allenfalls konvertierte Juden galten als schützenswert. Die Deutschen Christen wollten jedoch auch diese Judenchristen aus der Kirche ausschließen.

Die deutschen römisch-katholischen Bischöfe schwiegen ebenfalls. Dabei hatte Oscar Wassermann, Direktor der Deutschen Bank, auf Initiative des Berliner Dompropstes Bernhard Lichtenberg ihren Vorsitzenden Kardinal Adolf Bertram am 31. März um kirchlichen Protest gegen den Boykott gebeten. Bertram lehnte diesen in einem Rundbrief an die Erzbischöfe von Köln, München, Freiburg, Paderborn und Bamberg vom 31. März 1933 ab, da er als Einzelperson keinen Auftrag dazu habe und die Begründung des Boykotts nicht beurteilen könne. Er führte aus:[36]

Meine Bedenken beziehen sich 1. darauf, daß es sich um einen wirtschaftlichen Kampf in einem uns nicht nahestehenden Interessenkreise handelt; 2. daß der Schritt als Einmischung in eine Angelegenheit erscheint, der das Aufgabengebiet des Episkopates weniger berührt...Daß die überwiegend in jüdischen Händen befindliche Presse gegenüber den Katholikenverfolgungen in verschiedenen Ländern durchweg Schweigen beobachtet hat, sei nur nebenbei berührt.
Kardinal Michael von Faulhaber schrieb an den damaligen vatikanischen Staatssekretär Eugenio Pacelli, den späteren Papst, warum die Kirche nicht für die Juden eintrete:[37]

Das ist zur Zeit nicht möglich, weil der Kampf gegen die Juden zugleich ein Kampf gegen die Katholiken werden würde und weil sich die Juden selber helfen können, wie der schnelle Abbruch des Boykotts zeigt.
„Ungerecht und schmerzlich“ fand er, dass auch seit mehreren Generationen als „gute Katholiken“ geltende getaufte Juden vom Staat als Juden behandelt wurden und ihre Berufe aufgeben mussten. Auf die Anfrage eines katholischen Zeitungsredakteurs, warum die Kirche nicht offen erkläre, dass Menschen nicht wegen ihrer Rasse verfolgt werden dürften, antwortete er:

Für die Kirche bestehen weit wichtigere Gegenwartsfragen, denn Schule, der Weiterbestand der katholischen Vereine, Sterilisierung sind für das Christentum in unserer Heimat noch wichtiger.
Man dürfe der Regierung keinen Anlass bieten, „die Judenhetze in eine Jesuitenhetze umzubiegen.“[38]

Nur Einzelne wie der katholische Pfarrer Josef Knichel verurteilten den Boykott in einer Predigt. Er wurde deshalb verhaftet: Er habe „... in der Kirche Angelegenheiten des Staates in einer öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung und Erörterung gemacht, indem er von der Kanzel herab der Gemeinde den Judenboykott als eine verwerfliche Maßnahme der Regierung hinstellte und äußerte, jeder, der an dem Judenboykott teilgenommen habe, könne nicht mehr gültig beichten, bis die ganze Schuld wiedergutgemacht sei“.[39]

Hauptgründe für die Weigerung der Kirchenleitungen, für die Juden einzutreten, waren der traditionelle christliche Antijudaismus beider Konfessionen, die lange Duldung rassistischer Tendenzen und Gruppen im eigenen Bereich und die Anerkennung des Obrigkeitsstaates als göttliche Setzung, dessen Politik man als Christ nicht widersprechen dürfe.[40]

Weiteres Vorgehen des Regimes
Für die Nationalsozialisten war der Boykott ein erster Testlauf für ihr später oft wiederholtes Vorgehen: Aus der Partei wurden „radikale“ Schritte gegen Juden gefordert und gewaltsam unkoordiniert umgesetzt. Diese ordnete das Regime dann relativ kurzfristig als reichsweit koordinierte Aktionen an, angeblich um Volksunruhe in kontrollierte Bahnen zu lenken. Bei der mehr oder weniger improvisierten Durchführung des offiziellen Schein-„Kompromisses“ hielt sich Hitler zurück, damit etwaige Exzesse, Scheitern und Auslandsproteste nicht ihm, sondern „Volkes Stimme“ angelastet werden konnten. Damit wurden anschließend Gesetze zur Judenverfolgung begründet.[41]

Am 7. April wurde das am 24. März von Wilhelm Frick im Kabinett vorgelegte Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen. Nach dem sogenannten Arierparagraph darin waren „nichtarische Beamte“ in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Mit dieser ersten legalen rassistischen Definition konnten die Juden dann weiter entrechtet werden.[42] Das von Justizminister Franz Gürtner im Blick auf die Gewaltaktionen der SA im März vorbereitete Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sollte jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung aberkennen, betraf aber wegen einer von Paul von Hindenburg erwirkten Ausnahmeregelung für Teilnehmer am Ersten Weltkrieg nur etwa 30 Prozent (1.388 von 4.585) von ihnen.[43] Am 14. Juli 1933 kam das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit hinzu. Dadurch drohte 16.000 „Ostjuden“ der Entzug ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.

Mit den neuen Gesetzen begann die staatliche Entrechtung, berufliche Ausgrenzung und wirtschaftliche Enteignung zahlreicher jüdischer Bürger, die mit ihren Angehörigen ab 1918 eingebürgert worden waren. Ihnen wurde ab April die Approbation als Rechtsanwälten verweigert, und jüdische Steuerberater wurden aus den Steuerausschüssen der Finanzämter ausgeschlossen. Ab Sommer 1933 sperrten und beschlagnahmten lokale Behördenvertreter in vielen Dörfern und Kleinstädten das Vermögen jüdischer Emigranten und zahlreicher klein- und mittelständischer Betriebe; Gerichte entzogen auch prominenten Juden die Staatsbürgerschaft.

Der „Zentralauschuss“ Streichers setzte als innerparteiliche „Boykottbewegung“ die Behinderung jüdischen Geschäftslebens teilweise monatelang heimlich fort, schikanierte Zuliefer- und Abnehmerunternehmen jüdischer Betriebe und nötigte Unternehmen zur Entlassung jüdischer Mitarbeiter oder jüdische Inhaber zum Verkauf ihres Unternehmens. Rudolf Heß, den Hitler am 21. April 1933 zum „Stellvertreter des Führers“ ernannte, ordnete die Vorlage ihrer Veröffentlichungen an, um alle weiteren Schritte zu kontrollieren. Das stoppte den „Aktionismus“ unterer Parteiebenen.

Im Juli 1933 erklärte Hitler die Phase der Revolution für beendet. Nach vorübergehendem Abflauen wurde die Judenverfolgung 1935 erneut intensiviert: Boykotte wurden angedroht, Gewaltübergriffe unterstrichen die Drohungen, um die Betroffenen und ihre Kunden einzuschüchtern. Schließlich organisierte Julius Streicher einen weiteren Geschäftsboykott während der Weihnachtszeit. Zuvor entzogen die Nürnberger Gesetze vom 16. September 1935 den deutschen Juden weitere Bürgerrechte. Diese Entrechtung war die Ausgangsbasis für ihre weitere Ausgrenzung und Verfolgung.

Historische Einordnung
Die NS-Forschung bewertet Ursachen und Ziele des Judenboykotts und Hitlers Rolle dabei verschieden. Die „Intentionalisten“ betonen die planmäßige Umsetzung des 25-Punkte-Programms zur angestrebten Entfernung der Juden aus der deutschen Gesellschaft; die „Funktionalisten“ dagegen betonen stärker ihren improvisierten, auf äußere und innere Sachzwänge reagierenden Charakter.[44]

Uwe Dietrich Adam beschrieb den Boykott 1972 als innenpolitisches „Ventil“ für unzufriedene NSDAP-Mitglieder, die sich ab Januar 1933 einen größeren Karrieresprung und schärfere antikapitalistische Maßnahmen erhofft hatten. Ihre ungeplanten „wilden“ Aktionen hätten das Regime in gewissen Zugzwang gebracht, ihre Erwartungen zu erfüllen. Ihr Terror sei aber auch ein „zweckdienliches Mittel, um politische Entscheidungen vorzubereiten oder voranzutreiben“, gewesen.[45] Auch der Journalist Heinz Höhne sah nicht Hitlers programmatischen Willen als Ursache des Boykotts, sondern den „Druck der antisemitischen Ultras“ auf ihn. Er sei „von den Boykottnachrichten aus dem Ausland bereits in Panikstimmung“ versetzt worden.[46]

Der Ventilfunktion widersprachen z.B. Eberhard Jäckel und Julius Schoeps. Sie stellten heraus, dass der Boykott lokale Einzelaktionen gerade reichsweit organisierte und legitimierte. Er sei der „Startschuss“ für die legalisierte Verfolgung der deutschen Juden gewesen und habe auf ihre ökonomische Ausgrenzung und Unterdrückung gezielt.[47] Auch Peter Longerich sah im Judenboykott den Höhepunkt der seit Anfang März 1933 geschürten antijüdischen Übergriffe, die planmäßig eine antisemitische Stimmung hätten erzeugen sollen, damit die Bevölkerung die ersten antijüdischen Gesetze vorbehaltlos akzeptierte. Der Boykott sei ein „vielseitig einsetzbares Instrument im Kampf um die Eroberung und Festigung der Macht“ der Nationalsozialisten gewesen: Er habe antikapitalistische Aktionen aus der Parteibasis auf jüdische Unternehmen gelenkt, die internationale Kritik daran verstummen lassen, weitere antijüdische Gesetze vorbereitet und von wirtschaftlichen Problemen abgelenkt, an denen man Juden die Schuld geben konnte.[48] Saul Friedländer betont Hitlers Eigeninitiative:[49]

Der Einfluss der Radikalen sollte jedoch nicht überschätzt werden. Sie zwangen Hitler nie dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die er nicht ergreifen wollte.
Eine spontane antisemitische Pogrom-Welle bewirkte der Boykott nicht. Wolfgang Wippermann zufolge kann man daher unmöglich „für diese Zeit von einer weit verbreiteten aggressiven Antipathie gegen die Juden in der deutschen Bevölkerung [...] sprechen.“[50] Auch für Hans Mommsen und Dieter Obst war die Aktion diesbezüglich ein eklatanter Misserfolg.[51] Friedländer spricht von einem „prinzipiellen Scheitern“ des Boykotts auch darin, das gesamte jüdische Geschäftsleben schwer zu schädigen. Aufgrund seiner Furcht vor ökonomischen Folgeschäden und Gegenmaßnahmen des Auslands habe Hitler im Sommer 1934 Hjalmar Schacht zum Wirtschaftsminister ernannt und damit dessen Linie einer Nichteinmischung in jüdische Geschäftstätigkeit für die nächsten Jahre bejaht.[52]

Einzelbelege
Clemens Vollnhals, Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945-1949, München 1989, S. 123
Arndt, a.a.O., S. 31
Arndt, a.a.O., S. 214
Mensing, a.a.O., S. 83
Arndt, a.a.O., S. 214.216
Avraham Barkai: Vom Boykott zur Entjudung. 1988, S. 24.
Struan Robertson, The „Judenboykott“ of 1st April 1933
Cord Brügmann: Flucht in den Zivilprozess. Antisemitischer Wirtschaftsboykott vor den Zivilgerichten der Weimarer Republik (= Dokumente. Texte. Materialien, Bd. 72). Metropol, Berlin 2009, ISBN 978-3-940938-22-0.
dokumentiert bei Struan Robertson, The „Judenboykott“ of 1st April 1933
Reinhard Bein: Juden in Braunschweig 1900–1945, 2. Auflage, Braunschweig 1988, S. 53
Susan Stanelle u.a.: Die nationalsozialistische Judenverfolgung - Die Verfolgung in der Zeit von 1933 - 1938
Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Band I: Die Jahre der Verfolgung 1933-1939. dtv, München 2000, ISBN 3-423-30765-X, S. 39.
Heinz Höhne: Gebt mir vier Jahre Zeit – Hitler und die Anfänge des Dritten Reiches. Ullstein Verlag, Berlin 1996, S. 110
Edwin Black: The Transfer Agreement. The Dramatic Story of the Pact Between the Third Reich and Jewish Palestine. New York und London 1984, S. 10-14; Dietrich Aigner: Das Ringen um England. Das deutsch-britische Verhältnis, die öffentliche Meinung 1933-1939. Bechtle Verlag, München und Esslingen 1969, S. 221.
Artikeltext (englisch)
Holocaustreferenz: „Jüdische Kriegserklärungen“; Rechtsextreme Legenden und Mythen: Jüdische Kriegserklärungen an Nazi-Deutschland (Link nicht mehr abrufbar)
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Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels Tagebücher. 3. Auflage, Piper, München 2003, ISBN 3-492-21412-6, Band 2, S. 789 (31. März 1933).
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Literatur
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Frank Sparing: Boykott - Enteignung - Zwangsarbeit. Die „Arisierung“ jüdischen Eigentums in Düsseldorf während des Nationalsozialismus, Stadt Düsseldorf, 2000, ISBN 3-9805963-8-9.
Weblinks
Commons: Judenboykott – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Susan Stanelle, Anett Sommerfeld, Fanny Thiele: Die nationalsozialistische Judenverfolgung - Die Verfolgung in der Zeit von 1933 - 1938
Struan Robertson (Universität Hamburg): The "Judenboykott" of 1st April 1933 (englisch, mit damaligen Fotos)
Dirk van Laak: „Arisierung“ und Judenpolitik im 'Dritten Reich'. Zur wirtschaftlichen Ausschaltung der jüdischen Bevölkerung in der rheinischwestfälischen Industrieregion (pdf, 1988) (326 kB)
Digitales Archiv Marburg: Originaldokumente zum Judenboykott 1. April 1933
Der Spiegel, 1. April 2008: 75 Jahre „Machtergreifung“ 1933: Kampfansage vor dem Kaufhaus
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