Sonntag, August 28, 2005

Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht

Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+

Samstag, August 20, 2005

Der Papst und die Synagoge

Ich freue mich darüber, dass die Jüdische Gemeinde Köln den Papst in ihre Synagoge einlud und der Papst die Einladung annahm.

Mit solcher Geste wurden einzelne Vertreter zweier Religionen ihrer und allgemeinen Verpflichtung zu einem Bekenntnis friedlicher Gemeinsamkeit gerecht. Es darf und soll kein Einzelfall bleiben, denn es ist aus der Geschichte viel wiedergutzumachen. Aber es soll damit nicht kleingeredet sein, denn es ist von großer Bedeutung, wenn das Oberhaupt der weltgrößten Glaubensgemeinschaft diesen Schritt tat.

Und ERSTMALS seit zweitausend Jahren (in friedlicher Weise).

Trotzdem folgende Anmerkung, obwohl gerade ich eigentlich froh bin, wenn mehr Unbefangenheit zwischen den Religionen wäre, aber Synagogen, Kirchen, Moscheen und Tempel sind immerhin Häuser für jeweils eine definierte Gottesvorstellung. Damit solche Auftritte der einen Religion in Gotteshäusern der anderen Religion weniger Probleme aufwerfen, braucht es Zurückhaltung oder Enthaltung mit der Werbung für eigene Religion.
Dem Papst gelang das m.E., indem er auf die historischen Gemeinsamkeiten fokussierte und auf die gemeinsamen Pflichten als Schlussfolgerung aus den politischen Katastrophen der ebenfalls gemeinsamen Geschichte.

-markus rabanus- >> DISKUSSION

Montag, August 08, 2005

Rudolf Steiner

"Ob Jude oder Germane ist einerlei"

„Nur auf die gegenseitigen Wirkungen der Individuen sollte Wert gelegt werden. Es ist doch einerlei, ob jemand Jude oder Germane ist [...] Das ist so einfach, daß man fast dumm ist, wenn man es sagt. Wie dumm muß man aber erst sein, wenn man das Gegenteil sagt.”

Auf den ersten Blick ein guter Spruch - und setzt doch voraus, dass sich Juden und Germanen überhaupt anders unterscheiden lassen als durch ideologische Definitionen verbreitet.

- sven - >> www.inidia.de/rudolf_steiner.htm