Donnerstag, Oktober 23, 2008

Am 9. November vor 70 Jahren: Reichspogromnacht

Zu diesem Gedenken ist eine Bundestagserklärung geplant. Das sollte leichtfallen. Trotzdem droht die Erklärung droht zu scheitern, weil die Unionsparteien daran "erinnern" wollen, dass die DDR Juden enteignete. Aber das ist kein Erinnern, sondern Geschichtsfälschung, denn die Personifizierung des Kapitals als "jüdisch" gehörte zum Repertoir der NS-Ideologie, enteignete massenhaft Juden zugunsten von NS-Gefolgschaft, setzte die Synagogen in Brand und mordete in Auschwitz. Nichts davon gab es in der DDR. Das weiß auch Hans-Peter Uhl von der CSU. Wo sind die Christdemokraten, die ihn zur Vernunft bringen? Nein, solche Typen braucht es im Bundestag überhaupt nicht, zumindest nicht als "Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU".

Sehr geehrter Herr Uhl,

Sie sind Jahrgang 1944, also in der Gnade später Geburt, wie sich allemal glücklich feststellen lässt. Auf Ihrer Website findet sich keine Erklärung für Ihre Haltung. Seien Sie so nett und holen das nach. Wer prägte Sie? Haben Sie mal (wie ich) Ihre Eltern befragt, wie sie während der Nazi-Zeit über Juden dachten? Was sie machten, z.B. in der Pogromnacht? Und am Tag danach? Waren Ihre Eltern NSDAP-Mitglieder?
Jeder, der sich über die eigenen Dinge hinaus wichtig tut, andere Menschen vertritt, sollte Rechenschaft dafür legen, was ihn qualifiziert. Tun Sie das.

-markus rabanus- >> Diskussion

Mittwoch, Oktober 22, 2008

Antisemitismus-Streit Broder gegen Hecht-Galinski in 2. Instanz

Köln (Deutschland), 22.10.2008 – Im Antisemitismus-Streit Henryk M. Broder gegen Evelyn Hecht-Galinski, der in erster Instanz gegen Broder entschieden wurde (Wikinews berichtete), geht Broder in Berufung. Die Sache wird nun beim 15. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts bearbeitet (Aktenzeichen 15U 174-08).
Der Prozeß führte zu einem starken Presseecho und zu einer Antisemitismus/Israelkritik-Grundsatzdebatte. Der Deutsche Depeschendienst wertete das erstinstanzliche Urteil als Teilerfolg Broders. Diese Wertung wurde von diversen Medien übernommen, u.a. vom Tagesspiegel und der Jerusalem Post. Später werteten der Tagesspiegel und andere Medien das Urteil als „klug“.
Vorgeschichte: Hecht-Galinski (Tochter von Heinz Galinski), aktiv bei der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“, ist bekannt für harsche Kritik an der Politik Israels - sie hat unter anderem den israelischen Umgang mit den Palästinensern mit dem der Nationalizisten mit den Juden verglichen. Sie hatte Broder die Behauptung untersagen lassen, sie würde „antisemitische Statements“ abgeben, wogegen Broder Widerspruch einreichte. Nach dem darauf erfolgten Urteil des Kölner Landgerichts vom 3.9.08 ist Broder diese Behauptung weiterhin untersagt. Gegen das Urteil legte Broder die o.g. Berufung ein.