Freitag, Juli 29, 2005

"Republikaner" verurteilt

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtlicheVerurteilung wegen antisemitischer Äußerung

Der Beschwerdeführer, ein früherer Kreisvorsitzender der Republikaner, hatte im November 2000 den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats derJuden in Deutschland in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“bezeichnet. Im Hinblick auf diese Äußerung wurde der Beschwerdeführerwegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine hiergegengerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der er unter anderem dieVerletzung seiner Meinungsfreiheit rügte, war erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm dieV erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführerwerde durch die Verurteilung nicht in seinem Grundrecht derMeinungsfreiheit verletzt. Es sei verfassungsrechtlich nicht zubeanstanden, dass die Strafkammer in der Wahl des kombinierten Begriffs „Zigeunerjude“ eine an den nationalsozialistischen Sprachgebrauch erinnernde, auf Ausgrenzung und menschenverachtende Herabwürdigung derRoma und Sinti sowie der Juden zielende Äußerung erblickt und diese als Schmähung eingeordnet hat.

Beschluss vom 12. Juli 2005 – 1 BvR 2097/02 –
Karlsruhe, den 29. Juli 2005