Der Holocaust-Gedenktag findet in diesem Jahr erstmalig statt. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 2005. Als Datum wurde der 27. Januar gewählt, weil dieser Tag mit der Befreiung der Insassen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahre 1945 durch russische Soldaten verbunden ist.
Sonntag, Januar 29, 2006
Gedenken an Holocaustopfer
Berlin (Deutschland) wikinews, 29.01.2006 – Anlässlich des ersten weltweiten Holocaust-Gedenktages gab es im Berliner Reichstag eine Gedenkfeier. Gastredner war der Holocaust-Überlebende Ernst Cramer, der 1938 in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht wurde. Ein Jahr später gelang es ihm, in die USA zu emigrieren. Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen, ruft die Welt anlässlich des Gedenktages zur Abwehr von Holocaustleugnern und Neofaschisten auf.
Der Holocaust-Gedenktag findet in diesem Jahr erstmalig statt. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 2005. Als Datum wurde der 27. Januar gewählt, weil dieser Tag mit der Befreiung der Insassen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahre 1945 durch russische Soldaten verbunden ist.
Diskussion
Der Holocaust-Gedenktag findet in diesem Jahr erstmalig statt. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 2005. Als Datum wurde der 27. Januar gewählt, weil dieser Tag mit der Befreiung der Insassen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahre 1945 durch russische Soldaten verbunden ist.
Donnerstag, Januar 12, 2006
Messerangriff auf Synagogenbesucher in Russland
Moskau (Russland), 12.01.2006 – Ein Skinhead ist am Mittwochabend in die Moskauer Chabad Bronnaja-Synagoge eingedrungen und hat die dort anwesenden Menschen mit einem Messer angegriffen. Dabei wurden elf Menschen verletzt, fünf davon schwer.
Nach Augenzeugenberichten hatte er vor dem Angriff „Heil Hitler“ geschrien und bekundet, er wolle Juden töten. Er konnte vom Rabbi der Synagoge und dessen Sohn überwältigt werden und wurde festgenommen. Der Moskauer Staatsanwalt Anatoli Sujew gab bekannt, dass gegen den 21-jährigen Täter Alexander Kopzew eine Anklage wegen „Aufwiegelung zum Hass und Erniedrigung der Menschenwürde“, versuchtem Mord und Körperverletzung erhoben werde. Seiner Behörde sei, so Sujew, nicht bekannt, ob Alexander Kopzew Mitglied einer rechtsextremen Organisation ist.
Das russische Außenministerium und die russisch-orthodoxe Kirche haben den antisemitischen Vorfall scharf verurteilt. Der russische Parlamentsvorsitzende Boris Gryslow sagte am Donnerstag in Moskau: „Wir dürfen Extremismus in unserem Land keinen Raum geben“.
Auch der Europarat zeigt sich besorgt über die Zunahme rechtsextremer Straftaten in Russland. Terry Davis, der Generalsekretär des Europarats, sagte, dass weder Antisemitismus noch irgendeine andere Form von Rassismus und Intoleranz sich in Russland oder einem anderen Land Europas ausbreiten können sollte. Der Europarat ordnet den Vorfall vom Mittwochabend in eine Reihe ähnlicher Gewaltverbrechen ein. So wurden im September und Dezember in Sankt Petersburg zwei Studenten aus dem Kongo und aus Kamerun ermordet. Im Jahr 1999 wurde auf die Chabad Bronnaja-Synagoge, das Gotteshaus der Lubawitscher chassidischen Juden ein Bombenanschlag verübt. Im Oktober 2005 wurde in Woronesch ein Peruaner ermordet. In einer Pressemitteilung des Europarats heißt es, dass es sich bei allen Tätern um verwirrte Einzeltäter handle. Terry Davis appellierte in diesem Zusammenhang speziell an Eltern, Lehrer, Journalisten und Politiker, sich für Toleranz einzusetzen. Menschenrechtsgruppen warnten schon vor einiger Zeit vor wachsendem Antisemitismus und Rechtsextremismus in Russland, der zudem nicht sehr streng verfolgt werde. Bei einem Besuch des Konzentrationslagers Auschwitz im vergangenen Jahr hatte sich Präsident Wladimir Putin für den Antisemitismus in Russland entschuldigt.
Nach Augenzeugenberichten hatte er vor dem Angriff „Heil Hitler“ geschrien und bekundet, er wolle Juden töten. Er konnte vom Rabbi der Synagoge und dessen Sohn überwältigt werden und wurde festgenommen. Der Moskauer Staatsanwalt Anatoli Sujew gab bekannt, dass gegen den 21-jährigen Täter Alexander Kopzew eine Anklage wegen „Aufwiegelung zum Hass und Erniedrigung der Menschenwürde“, versuchtem Mord und Körperverletzung erhoben werde. Seiner Behörde sei, so Sujew, nicht bekannt, ob Alexander Kopzew Mitglied einer rechtsextremen Organisation ist.
Das russische Außenministerium und die russisch-orthodoxe Kirche haben den antisemitischen Vorfall scharf verurteilt. Der russische Parlamentsvorsitzende Boris Gryslow sagte am Donnerstag in Moskau: „Wir dürfen Extremismus in unserem Land keinen Raum geben“.
Auch der Europarat zeigt sich besorgt über die Zunahme rechtsextremer Straftaten in Russland. Terry Davis, der Generalsekretär des Europarats, sagte, dass weder Antisemitismus noch irgendeine andere Form von Rassismus und Intoleranz sich in Russland oder einem anderen Land Europas ausbreiten können sollte. Der Europarat ordnet den Vorfall vom Mittwochabend in eine Reihe ähnlicher Gewaltverbrechen ein. So wurden im September und Dezember in Sankt Petersburg zwei Studenten aus dem Kongo und aus Kamerun ermordet. Im Jahr 1999 wurde auf die Chabad Bronnaja-Synagoge, das Gotteshaus der Lubawitscher chassidischen Juden ein Bombenanschlag verübt. Im Oktober 2005 wurde in Woronesch ein Peruaner ermordet. In einer Pressemitteilung des Europarats heißt es, dass es sich bei allen Tätern um verwirrte Einzeltäter handle. Terry Davis appellierte in diesem Zusammenhang speziell an Eltern, Lehrer, Journalisten und Politiker, sich für Toleranz einzusetzen. Menschenrechtsgruppen warnten schon vor einiger Zeit vor wachsendem Antisemitismus und Rechtsextremismus in Russland, der zudem nicht sehr streng verfolgt werde. Bei einem Besuch des Konzentrationslagers Auschwitz im vergangenen Jahr hatte sich Präsident Wladimir Putin für den Antisemitismus in Russland entschuldigt.
Freitag, Dezember 09, 2005
Iranischer Präsident leugnet den Holocaust
Mekka (Saudi-Arabien), 09.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einer Pressekonferenz in Mekka, Saudi-Arabien, den Holocaust geleugnet. Er befand sich auf einer Tagung der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC).
Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.
Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.
Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“
Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.
Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.
Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“
Sonntag, August 28, 2005
Verteidiger des Neonazis Ittner steht in Kürze selbst vor Gericht
Nürnberg (Deutschland), 28.08.2005 – Anfang April 2005 wurde der Neonazi Gerhard Ittner vom Landgericht Nürnberg in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kürze erwartet seinen Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth ebenfalls ein Prozess wegen Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.
Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+
Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Anklage auf das Vorgehen des Anwalts vor dem Landgericht während des Ittner-Verfahrens. Darin stellte der Verteidiger mehrmals Anträge, die die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend einstuft. So stellte er in seinen Beweisanträgen unter anderem die Tötung von Juden in Auschwitz in Frage. Während des Prozesses wurde er mehrmals aufgefordert, diese Äußerungen zu unterlassen, da sie strafbar sein könnten. Der Anwalt reagierte jedoch auf diese Belehrungen nicht, sondern wiederholte diese Aussagen auch in seinem Schlussplädoyer. Er brüskierte anschließend die Richter des Verfahrens gegen Ittner, indem er während der Urteilsverkündung demonstrativ den Sitzungssaal verließ.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Nürnberg, ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Als Begründung für den Strafbefehlsantrag legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Schriftsatz vor, in dem der Anwalt volksverhetzendes Gedankengut vorgelesen und dem Gericht übergeben hatte. Das Amtsgericht erließ den Strafbefehl. Er wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Einspruch einlegte. Daraufhin hat das Amtsgericht Nürnberg die Hauptverhandlung anberaumt. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.
Der Mandant des Anwalts, Gerhard Ittner, befindet sich nach wie vor auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. +wikinews+
Samstag, August 20, 2005
Der Papst und die Synagoge
Ich freue mich darüber, dass die Jüdische Gemeinde Köln den Papst in ihre Synagoge einlud und der Papst die Einladung annahm.
Mit solcher Geste wurden einzelne Vertreter zweier Religionen ihrer und allgemeinen Verpflichtung zu einem Bekenntnis friedlicher Gemeinsamkeit gerecht. Es darf und soll kein Einzelfall bleiben, denn es ist aus der Geschichte viel wiedergutzumachen. Aber es soll damit nicht kleingeredet sein, denn es ist von großer Bedeutung, wenn das Oberhaupt der weltgrößten Glaubensgemeinschaft diesen Schritt tat.
Und ERSTMALS seit zweitausend Jahren (in friedlicher Weise).
Trotzdem folgende Anmerkung, obwohl gerade ich eigentlich froh bin, wenn mehr Unbefangenheit zwischen den Religionen wäre, aber Synagogen, Kirchen, Moscheen und Tempel sind immerhin Häuser für jeweils eine definierte Gottesvorstellung. Damit solche Auftritte der einen Religion in Gotteshäusern der anderen Religion weniger Probleme aufwerfen, braucht es Zurückhaltung oder Enthaltung mit der Werbung für eigene Religion.
Dem Papst gelang das m.E., indem er auf die historischen Gemeinsamkeiten fokussierte und auf die gemeinsamen Pflichten als Schlussfolgerung aus den politischen Katastrophen der ebenfalls gemeinsamen Geschichte.
-markus rabanus- >> DISKUSSION
Mit solcher Geste wurden einzelne Vertreter zweier Religionen ihrer und allgemeinen Verpflichtung zu einem Bekenntnis friedlicher Gemeinsamkeit gerecht. Es darf und soll kein Einzelfall bleiben, denn es ist aus der Geschichte viel wiedergutzumachen. Aber es soll damit nicht kleingeredet sein, denn es ist von großer Bedeutung, wenn das Oberhaupt der weltgrößten Glaubensgemeinschaft diesen Schritt tat.
Und ERSTMALS seit zweitausend Jahren (in friedlicher Weise).
Trotzdem folgende Anmerkung, obwohl gerade ich eigentlich froh bin, wenn mehr Unbefangenheit zwischen den Religionen wäre, aber Synagogen, Kirchen, Moscheen und Tempel sind immerhin Häuser für jeweils eine definierte Gottesvorstellung. Damit solche Auftritte der einen Religion in Gotteshäusern der anderen Religion weniger Probleme aufwerfen, braucht es Zurückhaltung oder Enthaltung mit der Werbung für eigene Religion.
Dem Papst gelang das m.E., indem er auf die historischen Gemeinsamkeiten fokussierte und auf die gemeinsamen Pflichten als Schlussfolgerung aus den politischen Katastrophen der ebenfalls gemeinsamen Geschichte.
-markus rabanus- >> DISKUSSION
Montag, August 08, 2005
Rudolf Steiner
"Ob Jude oder Germane ist einerlei"
„Nur auf die gegenseitigen Wirkungen der Individuen sollte Wert gelegt werden. Es ist doch einerlei, ob jemand Jude oder Germane ist [...] Das ist so einfach, daß man fast dumm ist, wenn man es sagt. Wie dumm muß man aber erst sein, wenn man das Gegenteil sagt.”
Auf den ersten Blick ein guter Spruch - und setzt doch voraus, dass sich Juden und Germanen überhaupt anders unterscheiden lassen als durch ideologische Definitionen verbreitet.
- sven - >> www.inidia.de/rudolf_steiner.htm
„Nur auf die gegenseitigen Wirkungen der Individuen sollte Wert gelegt werden. Es ist doch einerlei, ob jemand Jude oder Germane ist [...] Das ist so einfach, daß man fast dumm ist, wenn man es sagt. Wie dumm muß man aber erst sein, wenn man das Gegenteil sagt.”
Auf den ersten Blick ein guter Spruch - und setzt doch voraus, dass sich Juden und Germanen überhaupt anders unterscheiden lassen als durch ideologische Definitionen verbreitet.
- sven - >> www.inidia.de/rudolf_steiner.htm
Freitag, Juli 29, 2005
"Republikaner" verurteilt
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtlicheVerurteilung wegen antisemitischer Äußerung
Der Beschwerdeführer, ein früherer Kreisvorsitzender der Republikaner, hatte im November 2000 den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats derJuden in Deutschland in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“bezeichnet. Im Hinblick auf diese Äußerung wurde der Beschwerdeführerwegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine hiergegengerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der er unter anderem dieVerletzung seiner Meinungsfreiheit rügte, war erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm dieV erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführerwerde durch die Verurteilung nicht in seinem Grundrecht derMeinungsfreiheit verletzt. Es sei verfassungsrechtlich nicht zubeanstanden, dass die Strafkammer in der Wahl des kombinierten Begriffs „Zigeunerjude“ eine an den nationalsozialistischen Sprachgebrauch erinnernde, auf Ausgrenzung und menschenverachtende Herabwürdigung derRoma und Sinti sowie der Juden zielende Äußerung erblickt und diese als Schmähung eingeordnet hat.
Beschluss vom 12. Juli 2005 – 1 BvR 2097/02 –
Karlsruhe, den 29. Juli 2005
Der Beschwerdeführer, ein früherer Kreisvorsitzender der Republikaner, hatte im November 2000 den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats derJuden in Deutschland in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“bezeichnet. Im Hinblick auf diese Äußerung wurde der Beschwerdeführerwegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine hiergegengerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der er unter anderem dieVerletzung seiner Meinungsfreiheit rügte, war erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm dieV erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführerwerde durch die Verurteilung nicht in seinem Grundrecht derMeinungsfreiheit verletzt. Es sei verfassungsrechtlich nicht zubeanstanden, dass die Strafkammer in der Wahl des kombinierten Begriffs „Zigeunerjude“ eine an den nationalsozialistischen Sprachgebrauch erinnernde, auf Ausgrenzung und menschenverachtende Herabwürdigung derRoma und Sinti sowie der Juden zielende Äußerung erblickt und diese als Schmähung eingeordnet hat.
Beschluss vom 12. Juli 2005 – 1 BvR 2097/02 –
Karlsruhe, den 29. Juli 2005
Dienstag, Juli 26, 2005
Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts
Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.
Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.
Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)
Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.
Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)
Mittwoch, Juli 20, 2005
Holocaustleugner in Mannheim angeklagt
Mannheim (Deutschland), 20.07.2005 – Der deutsche Holocaustleugner Ernst Zündel, der im März von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden war, wurde nun wegen 14 Hassverbrechen in Mannheim angeklagt.
Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+
Diskussionen
Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+
Montag, Juni 13, 2005
OSZE-Konferenz
Staatsministerin Müller zum Abschluss der OSZE-Konferenz zu Antisemitismus in Cordoba
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, erklärt zum Abschluss der OSZE-Konferenz zu 'Antisemitismus und anderen Formen der Intoleranz' in Cordoba: "Die OSZE Konferenz ist heute erfolgreich zu Ende gegangen. Es ist ein wichtiger Schritt, dass 55 Mitgliedstaaten der OSZE sich entschlossen haben, gemeinsam den Antisemitismus in Europa zu bekämpfen.
Neueste Umfragen zeigen, dass antisemitische Einstellungen gerade bei der jungen Generation weiter zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit konkreten Schritten entschlossen dem Antisemitismus entgegenwirken. Deutschland gehört gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der OSZE zu den Ländern, die den Kampf gegen den Antisemitismus am aktivsten unterstützen. So führt die Bundesregierung ein Modellprogramm 'Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus' durch, mit dem seit 2001 über 4000 Projekte bundesweit unterstützt wurden.
Wir werden das Projekt bis 2006 mit insgesamt 192 Mio EURO weiter fördern. Darüber hinaus unterstützt Deutschland finanziell und personell die Arbeit des 'Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte' der OSZE in Warschau, beim internationalen Kampf gegen den Antisemitismus."
erschienen: Donnerstag 09.06.05
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, erklärt zum Abschluss der OSZE-Konferenz zu 'Antisemitismus und anderen Formen der Intoleranz' in Cordoba: "Die OSZE Konferenz ist heute erfolgreich zu Ende gegangen. Es ist ein wichtiger Schritt, dass 55 Mitgliedstaaten der OSZE sich entschlossen haben, gemeinsam den Antisemitismus in Europa zu bekämpfen.
Neueste Umfragen zeigen, dass antisemitische Einstellungen gerade bei der jungen Generation weiter zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit konkreten Schritten entschlossen dem Antisemitismus entgegenwirken. Deutschland gehört gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der OSZE zu den Ländern, die den Kampf gegen den Antisemitismus am aktivsten unterstützen. So führt die Bundesregierung ein Modellprogramm 'Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus' durch, mit dem seit 2001 über 4000 Projekte bundesweit unterstützt wurden.
Wir werden das Projekt bis 2006 mit insgesamt 192 Mio EURO weiter fördern. Darüber hinaus unterstützt Deutschland finanziell und personell die Arbeit des 'Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte' der OSZE in Warschau, beim internationalen Kampf gegen den Antisemitismus."
erschienen: Donnerstag 09.06.05
Freitag, Mai 13, 2005
SPD empört über die Äußerungen des Historikers Wolffsohn
München / Berlin (Deutschland), 13.05.2005 – Aus deutschen Regierungskreisen wird dem Historiker Michael Wolffsohn eine schlimme Entgleisung in der Kapitalismus-Debatte vorgeworfen.
Wolffsohn hatte den SPD-Chef Franz Müntefering in die Nähe des Antisemitismus gerückt, nachdem dieser Investoren mit Heuschrecken verglichen hatte. Er mahnte an, Müntefering würde „Worte aus dem Wörterbuch des Unmenschen“ benutzen und die alten Denkmuster aus dem Jahr 1933 wieder hervorrufen. Der Aufruf Münteferings, einzelne Firmen zu boykottieren, hätte ihn an den 1. April 1933 erinnert. Wolffsohn forderte eine Entschuldigung von Müntefering.
Der SPD-Chef hat daraufhin angekündigt, Konsequenzen aus seiner Kapitalismuskritik zu ziehen. Trotz allem möchte er seine Kapitalismuskritik weitherin forcieren und mit „einer Hand voll Maßnahmen“ verhindern, dass Deutschland in die „Marktwirtschaft pur“ abrutsche. „Unsozial arbeitenden Unternehmen“ hat er den Kampf angesagt.
Was Wolffsohn anbetrifft, ist die Frage aufgetreten, ob er nach dieser Aussage weiterhin als Professor der Bundeswehr-Universität München tragbar sei. Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, nannte es abwegig, Müntefering und der SPD Antisemitismus zu unterstellen.
Wolffsohn hatte den SPD-Chef Franz Müntefering in die Nähe des Antisemitismus gerückt, nachdem dieser Investoren mit Heuschrecken verglichen hatte. Er mahnte an, Müntefering würde „Worte aus dem Wörterbuch des Unmenschen“ benutzen und die alten Denkmuster aus dem Jahr 1933 wieder hervorrufen. Der Aufruf Münteferings, einzelne Firmen zu boykottieren, hätte ihn an den 1. April 1933 erinnert. Wolffsohn forderte eine Entschuldigung von Müntefering.
Der SPD-Chef hat daraufhin angekündigt, Konsequenzen aus seiner Kapitalismuskritik zu ziehen. Trotz allem möchte er seine Kapitalismuskritik weitherin forcieren und mit „einer Hand voll Maßnahmen“ verhindern, dass Deutschland in die „Marktwirtschaft pur“ abrutsche. „Unsozial arbeitenden Unternehmen“ hat er den Kampf angesagt.
Was Wolffsohn anbetrifft, ist die Frage aufgetreten, ob er nach dieser Aussage weiterhin als Professor der Bundeswehr-Universität München tragbar sei. Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, nannte es abwegig, Müntefering und der SPD Antisemitismus zu unterstellen.
Mittwoch, Mai 11, 2005
Holocaust-Mahnmal
All meine früher geübte Kritik kann nicht den Sinn haben, dass der Streit um die Formgebung des Mahnmals über den Zeitpunkt seiner Fertigstellung hinaus geht und zur Nichtannahme des Mahnmals führt, zumal feststeht: dieses Mahnmal erreicht nicht nur uns Antifaschisten, sondern auch die vielen, die von dem Holocaust nichts wissen wollen, nichts lernen wollen für die Jedermanns-Verantwortung in Gegenwart und Zukunft.
Die Dimension des Mahnmals hat Rechtfertigung in der Dimension des erinnerten Verbrechens und der angemahnten Verantwortung.
Die Dimensionen erlauben keine Betulichkeit, keine Behaglichkeit, dürfen provozieren, die falsche Biedermanns-Ruhe verletzen.
Die Dimension ist Inhalt, hat Form genommen, ist faktisch - nun sollte sie uns Chance sein.
Das Mahnmal ist ein Labyrinth. In ihm droht der Mensch verloren zu gehen. Das Motiv ist konkret und prominent genug, um Umdeutungen zu vermeiden, auch wenn die Metapher viel allgemeiner ist. Das Motiv, also die Sorge um sich selbst und Angehörige, die aus dem Blickfeld geraten, beschreibt lebensnah (todesnah!) die Situation der Holocaust-Opfer und das Höchstmaß an unmenschlicher Schicksalhaftigkeit, dem totalen Verlust menschlichen Selbstbestimmungsrechts.
Von außen betrachtet ist der Holocaust allerdings anders gewesen, kein Schicksal, denn:
1. Der Holocaust war kein Tsunami, kein Naturereignis, nicht unabwendbar, sondern Ergebnis des jahrelangen und systematischen Verrats an Menschen durch Menschen, von denen viele den Nationalsozialismus unterschätzt haben mögen, jedenfalls an die Macht gebracht hatten, unterstützten bis in den Untergang.
2. Der Holocaust war Verrat an Minderheiten durch Mehrheiten, die gedankenlos oder feige zusahen oder halfen, wie Menschen verschleppt wurden und nicht zurück kamen.
3. Der Holocaust war die vorhersehbare Konsequenz eines maximalen Rassismus, indem der Nationalsozialismus die Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft zum "Krebsgeschwür" erklärte, was jeder Deutsche und alle Welt hörte - und die Juden trotz dieses maximalen Angriffs auf die Menschlichkeit mit dem Mörderregime weitgehend allein ließ, sogar noch zustimmte, als der NS seinen Herrschaftsbereich erweiterte.
4. Der Holocaust war die nationalsozialistische Konsequenz des "totalen Kriegs", der seine Bürger an den Fronten verbrauchte und für seine Waffenschmieden Menschen versklavte, die von Menschen über die letzte Lebensenergie hinaus ausgebeutet und gemordet wurden.
5. Der Holocaust war das nationalsozialistische Programm zur Vernichtung des Judentums, das noch die Leichen "verarbeitete" in diesem Konzentrationslager-Staat, zu dem der Nationalsozialismus Deutschland und Europa pervertiert hatte.
6. Der Holocaust war das maximale Verbrechen und Grund dafür, dass der Nationalsozialismus sich seiner Niederlage und dem Weltgericht nicht stellen wollte und Deutschland als Ganzes in den Selbstmord ihres „Führers“ mitzunehmen versuchte. Wie soll angesichts dessen das Holocaust-Mahnmal aussehen?
Wir sollten und können mit diesem Holocaust-Mahnmal sagen, was es zu sagen gilt: Aus der Erinnerung heraus Verantwortung bekennen für Gegenwart und Zukunft.
Sven200505
Die Dimension des Mahnmals hat Rechtfertigung in der Dimension des erinnerten Verbrechens und der angemahnten Verantwortung.
Die Dimensionen erlauben keine Betulichkeit, keine Behaglichkeit, dürfen provozieren, die falsche Biedermanns-Ruhe verletzen.
Die Dimension ist Inhalt, hat Form genommen, ist faktisch - nun sollte sie uns Chance sein.
Das Mahnmal ist ein Labyrinth. In ihm droht der Mensch verloren zu gehen. Das Motiv ist konkret und prominent genug, um Umdeutungen zu vermeiden, auch wenn die Metapher viel allgemeiner ist. Das Motiv, also die Sorge um sich selbst und Angehörige, die aus dem Blickfeld geraten, beschreibt lebensnah (todesnah!) die Situation der Holocaust-Opfer und das Höchstmaß an unmenschlicher Schicksalhaftigkeit, dem totalen Verlust menschlichen Selbstbestimmungsrechts.
Von außen betrachtet ist der Holocaust allerdings anders gewesen, kein Schicksal, denn:
1. Der Holocaust war kein Tsunami, kein Naturereignis, nicht unabwendbar, sondern Ergebnis des jahrelangen und systematischen Verrats an Menschen durch Menschen, von denen viele den Nationalsozialismus unterschätzt haben mögen, jedenfalls an die Macht gebracht hatten, unterstützten bis in den Untergang.
2. Der Holocaust war Verrat an Minderheiten durch Mehrheiten, die gedankenlos oder feige zusahen oder halfen, wie Menschen verschleppt wurden und nicht zurück kamen.
3. Der Holocaust war die vorhersehbare Konsequenz eines maximalen Rassismus, indem der Nationalsozialismus die Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft zum "Krebsgeschwür" erklärte, was jeder Deutsche und alle Welt hörte - und die Juden trotz dieses maximalen Angriffs auf die Menschlichkeit mit dem Mörderregime weitgehend allein ließ, sogar noch zustimmte, als der NS seinen Herrschaftsbereich erweiterte.
4. Der Holocaust war die nationalsozialistische Konsequenz des "totalen Kriegs", der seine Bürger an den Fronten verbrauchte und für seine Waffenschmieden Menschen versklavte, die von Menschen über die letzte Lebensenergie hinaus ausgebeutet und gemordet wurden.
5. Der Holocaust war das nationalsozialistische Programm zur Vernichtung des Judentums, das noch die Leichen "verarbeitete" in diesem Konzentrationslager-Staat, zu dem der Nationalsozialismus Deutschland und Europa pervertiert hatte.
6. Der Holocaust war das maximale Verbrechen und Grund dafür, dass der Nationalsozialismus sich seiner Niederlage und dem Weltgericht nicht stellen wollte und Deutschland als Ganzes in den Selbstmord ihres „Führers“ mitzunehmen versuchte. Wie soll angesichts dessen das Holocaust-Mahnmal aussehen?
Wir sollten und können mit diesem Holocaust-Mahnmal sagen, was es zu sagen gilt: Aus der Erinnerung heraus Verantwortung bekennen für Gegenwart und Zukunft.
Sven200505
Mittwoch, März 09, 2005
Paul Spiegel begrüßt Einschränkung rechtsextremistischer Umtriebe
Wikinews.de titelte die nachstehende Meldung unsinnigerweise als "Einschränkung der Versammlungsfreiheit", als sei demokratische Rechte Antidemokraten zuzubilligen.
Die Meldung hat folgenden Wortlaut:
Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Berlin (Deutschland), 09.03.2005 – Der gestern von Regierungskoalition und Union getroffene Kompromiss zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit, um Aufmärsche neofaschistischer Gruppen an „historisch sensiblen Orten“ zu verhindern, wird vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßt. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, es sei nun garantiert, „dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind. “ Er geht davon aus, dass das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus nun gewahrt sei. Der gefundene Kompromiss bestärkt sein Vertrauen in die demokratischen Parteien Deutschlands sowie in Regierung und Opposition. Seines Erachtens gehe es nicht primär um den Schutz von Minderheiten, sondern um das Ansehen Deutschlands in der Welt, das nicht mehr von rechtsradikalen Kreisen beschädigt werden könne.
Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.
Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)
Die Meldung hat folgenden Wortlaut:
Paul Spiegel begrüßt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Berlin (Deutschland), 09.03.2005 – Der gestern von Regierungskoalition und Union getroffene Kompromiss zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit, um Aufmärsche neofaschistischer Gruppen an „historisch sensiblen Orten“ zu verhindern, wird vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, begrüßt. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, es sei nun garantiert, „dass der braune Mob sich nicht ausgerechnet an den Orten austoben kann, die dem unsäglichen Grauen der Nazizeit gewidmet sind. “ Er geht davon aus, dass das Andenken der Opfer des Nationalsozialismus nun gewahrt sei. Der gefundene Kompromiss bestärkt sein Vertrauen in die demokratischen Parteien Deutschlands sowie in Regierung und Opposition. Seines Erachtens gehe es nicht primär um den Schutz von Minderheiten, sondern um das Ansehen Deutschlands in der Welt, das nicht mehr von rechtsradikalen Kreisen beschädigt werden könne.
Der Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), begrüßt ebenfalls die getroffene Regelung. „Der Kompromiss geht in die richtige Richtung, mehr war als Kompromiss nicht zu erreichen“, sagte er im Deutschlandfunk. Er fordert allerdings auch, dass „nicht nur die Billigung von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, sondern auch die Verharmlosung unter Strafe“ gestellt wird.
Die gestern getroffene Einigung erlaubt es den Behörden, Versammlungen an „historisch bedeutsamen Gedenkstätten“ zu verbieten, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. Das betrifft Gedenkstätten an ehemaligen Konzentrationslagern und das Holocaustmahnmal in Berlin. Darüberhinaus soll es eine Öffnungsklausel geben, nach der die Bundesländer weitere Orte festlegen können. Bereits am Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, fordert der Bundesvorstand der SPD einen „Aufstand der Anständigen“. In einem Papier heißt es, dass alle Demokraten dem Rechtsextremismus „entschlossen, mutig und mit Augenmaß rechtsextremen Tendenzen entgegentreten“ müssen. Die SPD will in zahlreichen Aktionen und Bündnissen in die Offensive gegen neofaschistische Tendenzen gehen. (wikinews)
Mittwoch, März 02, 2005
Holocaust-Leugner Zündel in Untersuchungshaft
Mannheim (Deutschland) / Toronto (Kanada), 02.03.2005 – Nach der Abschiebung aus Kanada ist heute Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Ernst Zündel in Mannheim in Untersuchungshaft genommen worden. Dem 65-jährigen wird vorgeworfen, im Internet den Holocaust geleugnet zu haben.
Zündel lebte seit 1958 in Kanada und war dort als Verleger von rechtsextremistischen und antisemitischen Schriften bekannt geworden. Er war der Absender des unregelmäßig erscheinenden „Germania-Rundbriefes“, mit dem antisemitische Thesen verbreitet wurden.
Der Rechtsextremist versuchte mehrfach, die Einbürgerung in Kanada zu erhalten, dieses Anliegen wurde jedoch stets abgelehnt. Bereits zuvor hatten die USA seine Einbürgerung abgelehnt und ihn 2003 nach Kanada abgeschoben. Dort wurde er 2003 auf Grundlage eines neuen kanadischen Anti-Terror-Gesetzes festgenommen und in Toronto inhaftiert.
Zündel lebte seit 1958 in Kanada und war dort als Verleger von rechtsextremistischen und antisemitischen Schriften bekannt geworden. Er war der Absender des unregelmäßig erscheinenden „Germania-Rundbriefes“, mit dem antisemitische Thesen verbreitet wurden.
Der Rechtsextremist versuchte mehrfach, die Einbürgerung in Kanada zu erhalten, dieses Anliegen wurde jedoch stets abgelehnt. Bereits zuvor hatten die USA seine Einbürgerung abgelehnt und ihn 2003 nach Kanada abgeschoben. Dort wurde er 2003 auf Grundlage eines neuen kanadischen Anti-Terror-Gesetzes festgenommen und in Toronto inhaftiert.
Donnerstag, Februar 03, 2005
NPD-Verbot: Paul Spiegel warnt vor Aktionismus
Berlin / Dresden (Deutschland), 03.02.2005 – Nach dem NPD-Eklat im sächsischen Landtag ist die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren wieder aufgekommen. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, ruft zur Besonnenheit auf. Er glaubt nicht, dass Aktionismus eine Lösung für das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland darstellt. Stattdessen glaubt er, dass der Wähler dieses Problem lösen müsste.
Trotzdem lehnt Spiegel ein neuerliches Verbotsverfahren nicht prinzipiell ab. Er fordert die Politik allerdings auf, diesen Schritt „sehr sorgfältig“ zu prüfen, damit es nicht zu einem „zweiten Desaster“ komme. 2003 wurde das erste NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt. Trotzdem hat der Zentralratspräsident Verständnis für die Forderung israelischer Politiker, die NPD zu verbieten. Jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt seien durch die Hetzreden der NPD in Dresden entsetzt gewesen. (wikinews)
Trotzdem lehnt Spiegel ein neuerliches Verbotsverfahren nicht prinzipiell ab. Er fordert die Politik allerdings auf, diesen Schritt „sehr sorgfältig“ zu prüfen, damit es nicht zu einem „zweiten Desaster“ komme. 2003 wurde das erste NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt. Trotzdem hat der Zentralratspräsident Verständnis für die Forderung israelischer Politiker, die NPD zu verbieten. Jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt seien durch die Hetzreden der NPD in Dresden entsetzt gewesen. (wikinews)
Montag, Dezember 13, 2004
Höchstes Gericht Frankreichs untersagt die Ausstrahlung des Hisbollah-Senders Al-Manar
Paris (Frankreich), 13.12.2004 – Der französische Staatsrat, das höchste Gericht Frankreichs, hat am Montag entschieden, dass der von der libanesischen Schiitenmiliz Hissbollah betriebene Fersehsender Al Manar (der Leuchturm) innerhalb von 48 Stunden die Ausstrahlung seines Programms in Frankreich stoppen muss.
Der Sender wurde vom französischen Sattelitenbetreiber Eutelsat ausgestrahlt, und war in ganz Europa zu empfangen.
Gründe für das Verbot des inzwischen fünftgrößten arabischsprachigen Fernsehsenders sind die Verbreitung antisemitischer Propaganda, sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt.Um das Verbot des Senders hatte die Medienaufsichtsbehörde CSA gebeten. Frankreichs Premierminister Jean-Pierre Raffarin machte sich ebenfalls für den Entzug der Sendelizenz von Al Manar stark.
Der Sender wurde vom französischen Sattelitenbetreiber Eutelsat ausgestrahlt, und war in ganz Europa zu empfangen.
Gründe für das Verbot des inzwischen fünftgrößten arabischsprachigen Fernsehsenders sind die Verbreitung antisemitischer Propaganda, sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt.Um das Verbot des Senders hatte die Medienaufsichtsbehörde CSA gebeten. Frankreichs Premierminister Jean-Pierre Raffarin machte sich ebenfalls für den Entzug der Sendelizenz von Al Manar stark.
Mittwoch, Dezember 08, 2004
Antisemitismuskonferenz 2004
Rede von Dr. Scharioth, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, anläßlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestags zur Umsetzung der Abschlusserklärung der Berliner Antisemitismuskonferenz,
Berlin, 22.11.2004
Ihrer Einladung zu dieser parlamentarischen Anhörung zumThema Antisemitismus bin ich sehr gerne gefolgt. Dieses Thema liegt Parlament wie Bundesregierung gleichermassen am Herzen. Und es ist gut, dass Sie die Berliner OSZE-Antisemitismuskonferenz und ihre Erklärung kritisch auf Umsetzung, Desiderata undweitere Perspektiven überprüfen wollen. Denn auf die Implementierung kommt es an.
Für uns war immer klar, dass dieBerliner Konferenz Teil eines Prozesses ist. Sie hat fortgesetzt,was bei der ersten OSZE-Antisemitismuskonferenz in Wien 2003 begonnen worden ist. Wir müssen jetzt unser Augenmerk darauflegen, wie wir diesen Prozess weiter vorantreiben können. Ich möchte zunächst die Antisemitismuskonferenz und das Abschlussdokument kurz bewerten und dann ein Wort dazu, wie es weiter geht bei der Umsetzung der Berliner Erklärung. Politisch ging es darum, mit der Berliner Konferenz ein weithin sichtbares Zeichen zu setzen, dass die 55 Teilnehmerstaaten der OSZE die Sorge der Juden und Israels um den Anstieg des Antisemitismus ernst nehmen.
Bei dieser bislang größten Konferenz im AA haben 900 namhafte Persönlichkeiten, Politiker, Wissenschaftler und Experten, aus über 60 Staaten undvon 150 NGOs das Problem des Antisemitismus sowie Maßnahmen zuseiner Bekämpfung eingehend erörtert.
Der gewählte Ansatz war weit: Er umfasste neben gesetzgeberischen Maßnahmen die Rolleder Zivilgesellschaft, der Medien einschließlich des Internets und des Erziehungswesens.
Die Berliner Konferenz hat etwas zustande gebracht, was beider Wiener Vorläuferkonferenz noch nicht möglich war: DieVerabschiedung eines Schlussdokumentes im Konsens. In dem Dokument mögen viele Unebenheiten sein; und man mag es sich umfassender oder präziser wünschen.
Aber: Lange stand dahin, obes überhaupt ein Dokument geben würde. Den Konsens zu schaffenwar schwer. Dass er zustande kam, haben wir als einen großen Erfolg betrachtet.
Politisch hat die OSZE mit einereindeutigen Verurteilung des Antisemitismus von ihrer politischenNormsetzungskompetenz Gebrauch gemacht. Sie hat im OSZE-Raum eine politisch verbindliche Anspruchsgrundlage zur Ächtung des Antisemitismus geschaffen.
Antisemitismus ist - so die Berliner Erklärung - eine Bedrohung der menschlichen Grundwerte, der Demokratie und damit auch der Sicherheit im OSZE-Raum.
Außerdem hat die Erklärung die Teilnehmerstaaten darauf festgelegt, dass internationale Streitfragen, einschließlich solcher in Israel und im Nahen Osten, niemals Antisemitismus rechtfertigen können.
Um es ganz klar zu sagen und um Missverständnisse von vornherein auszuräumen: Kritik auch gegenüber Israel und israelischer Politik ist, wie gegenüber jedem anderen Staat, selbstverständlich legitim.
Aber: Wir dürfen und werden nicht zulassen, dass antisemitische Einstellungen als Kritik an israelischer Politik ausgegeben und damit quasi legitimiert werden.
Lassen Sie mich jetzt zu den konkreten Schritten für die Bekämpfung des Antisemitismus kommen, die in Berlin beschlossen worden sind.
Man kann sie in zwei Gruppen unterteilen.
Die erste umfasst weitreichende Selbstverpflichtungen der OSZE-Teilnehmerstaaten, von der Toleranzerziehung und Integrationspolitik bis hin zur statistischen Erfassung und Strafverfolgung antisemitischer Übergriffe.
Die zweite enthält operative Aufträge an die Menschrechtsinstitution der OSZE, ODIHR. Zu ihnen zählt die systematische Erfassung antisemitischer Übergriffe im OSZE-Raum und die Zusammenstellung bewährter Maßnahmen (sog. "best practices") zu ihrerBekämpfung.
Ich komme nun zur wesentliche Frage: Wir müssen jetzt vorallem darauf sehen, dass das in Berlin Vereinbarte auch imgesamten OSZE-Raum umgesetzt wird.
Ich will drei Punkte herausgreifen:
Grundlage aller Bemühungen muss zunächst eine zuverlässige Übersicht über antisemitische Übergriffe sein.
Nur auf dieserGrundlage können wir die Probleme identifizieren und ihnen mitgezielten Maßnahmen begegnen. Hierzu ist vor allem ODIHR gefordert, einen entsprechenden methodischen Ansatz zu entwickeln.
Der zweite Punkt sind Programme zur Toleranzerziehung: ein Eckpfeiler jeder Konfliktpävention.
Was wir benötigen sind Lehrpläne und Fortbildungsprogramme, die sich mit Antisemitismus und dem Holocaust auseinandersetzen. Dazu gehören natürlich auch Maßnahmen, die den offenen, vorurteilslosen Dialog aufallen Ebenen der Gesellschaft fördern.
Mein dritter und wohl wichtigster Punkt: All dies kann nicht umgesetzt werden ohne entsprechende Strukturen.
Dreh- und Angelpunkt unserer Bemühungen ist daher der Aufbau einer neuen Einheit bei ODIHR, der Tolerance and Non-Discrimination Unit.
Diese Einheit wird für die operative Umsetzung der Ergebnisseder Berliner Konferenz und ihrer Brüsseler Schwesterkonferenz zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung verantwortlich sein.
Wir haben diese Einheit von Anbeginn durch die Sekundierung einer Expertin vom Antisemitismuszentrum der TU Berlin unterstützt und weitere personelle und finanzielle Unterstützung angeboten.
Es wird nunmehr darauf ankommen, dass in den laufenden OSZE-Haushaltsverhandlungen die erforderlichen Ressourcen bewilligt werden. Die Bundesregierung setzt sich hierfür mit Nachdruck ein.
Gerade habe ich von Strukturen gesprochen: Diese müssen auch öffentlich sichtbar sein. Wir brauchen eine Persönlichkeit, die unserem Engagement im OSZE-Rahmen Stimme und Gesicht verleiht. Sie muss die Arbeit von ODIHR - gerader in der Aufbauphase- politisch begleiten und, wenn nötig, auch für Dynamik sorgen. Wir haben uns deswegen mit unseren amerikanischen und französischen Freunden dafür eingesetzt, dass ein Sonderbeauftragter des OSZE-Vorsitzes für den Kampf gegen den Antisemitismus ernannt wird.
Dies war nicht ohne weiteres in der OSZE durchsetzbar. Eine entsprechende Resolution der OSZE-PV in Edinburgh, die wir einer Initiative der deutschen Delegation verdanken, hat den Weg vorbereitet.
Erst nach schwierigen, langwierigen Verhandlungen ist es in Wien gelungen, einen Konsens zu finden. Ihm zufolge sollen - als Audruck des umfassenden Engagements der OSZE im Kampf gegen Intoleranz - drei Sonderbeauftragte zu a) Antisemitismus, b) zu Rassismus und c) zur Diskriminierung von Muslimen ernannt werden.
Eine entsprechende förmliche Entscheidung bleibt dem Ministerrat derOSZE in Sofia am 06./07.12.2004 vorbehalten.
Auch über Sofia hinaus ist der weitere Weg bereits vorgezeichnet: Spanien wird2005 zu einer OSZE-Konferenz in Cordoba zum Thema Toleranz einladen, in deren Mittelpunkt die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz von Berlin und Brüssel stehen wird.
Abschließend möchte ich sagen:
Wir sehen die Berliner Konferenz und unsere Bemühungen im OSZE-Rahmen als Teil eines großen Ganzen. Mit der Berliner Erklärung hat sich die OSZE politisch verpflichtet, zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus beizutragen und geeignete Maßnahmen zuseiner Bekämpfung zu ergreifen. Die Berliner Erklärung ist mithin die erste und eingehendste Festlegung der OSZE, einer Regionalorganisation der Vereinten Nationen mit immerhin 55 Teilnehmerstaaten, auf dem Weg zur Ächtung des Antisemitismus. Dies darf nicht nur ein Bekenntnis innerhalb des OSZE-Raums bleiben.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch in den einschlägigen Resolutionen der VN Bezüge auf die Konferenz und auf die Berliner Erklärung aufgenommen werden. Das ist angesichts unterschiedlicher Interessenslagen in den VN ein ungleich schwierigeres Unterfangen als in der OSZE. Gleichwohl wollen wir hier durch beharrliche und kontinuierliche Überzeugungsarbeit allmählich den Boden bereiten.
Die jüdischen Gemeinden auch außerhalb des OSZE-Raumes sollen wissen, dass ihre Sorge um Sicherheit und Zukunft unsere gemeinsame Sorge ist - und eine Grundsatzfrage unserer Demokratien.
erschienen: Montag 22.11.04
Berlin, 22.11.2004
Ihrer Einladung zu dieser parlamentarischen Anhörung zumThema Antisemitismus bin ich sehr gerne gefolgt. Dieses Thema liegt Parlament wie Bundesregierung gleichermassen am Herzen. Und es ist gut, dass Sie die Berliner OSZE-Antisemitismuskonferenz und ihre Erklärung kritisch auf Umsetzung, Desiderata undweitere Perspektiven überprüfen wollen. Denn auf die Implementierung kommt es an.
Für uns war immer klar, dass dieBerliner Konferenz Teil eines Prozesses ist. Sie hat fortgesetzt,was bei der ersten OSZE-Antisemitismuskonferenz in Wien 2003 begonnen worden ist. Wir müssen jetzt unser Augenmerk darauflegen, wie wir diesen Prozess weiter vorantreiben können. Ich möchte zunächst die Antisemitismuskonferenz und das Abschlussdokument kurz bewerten und dann ein Wort dazu, wie es weiter geht bei der Umsetzung der Berliner Erklärung. Politisch ging es darum, mit der Berliner Konferenz ein weithin sichtbares Zeichen zu setzen, dass die 55 Teilnehmerstaaten der OSZE die Sorge der Juden und Israels um den Anstieg des Antisemitismus ernst nehmen.
Bei dieser bislang größten Konferenz im AA haben 900 namhafte Persönlichkeiten, Politiker, Wissenschaftler und Experten, aus über 60 Staaten undvon 150 NGOs das Problem des Antisemitismus sowie Maßnahmen zuseiner Bekämpfung eingehend erörtert.
Der gewählte Ansatz war weit: Er umfasste neben gesetzgeberischen Maßnahmen die Rolleder Zivilgesellschaft, der Medien einschließlich des Internets und des Erziehungswesens.
Die Berliner Konferenz hat etwas zustande gebracht, was beider Wiener Vorläuferkonferenz noch nicht möglich war: DieVerabschiedung eines Schlussdokumentes im Konsens. In dem Dokument mögen viele Unebenheiten sein; und man mag es sich umfassender oder präziser wünschen.
Aber: Lange stand dahin, obes überhaupt ein Dokument geben würde. Den Konsens zu schaffenwar schwer. Dass er zustande kam, haben wir als einen großen Erfolg betrachtet.
Politisch hat die OSZE mit einereindeutigen Verurteilung des Antisemitismus von ihrer politischenNormsetzungskompetenz Gebrauch gemacht. Sie hat im OSZE-Raum eine politisch verbindliche Anspruchsgrundlage zur Ächtung des Antisemitismus geschaffen.
Antisemitismus ist - so die Berliner Erklärung - eine Bedrohung der menschlichen Grundwerte, der Demokratie und damit auch der Sicherheit im OSZE-Raum.
Außerdem hat die Erklärung die Teilnehmerstaaten darauf festgelegt, dass internationale Streitfragen, einschließlich solcher in Israel und im Nahen Osten, niemals Antisemitismus rechtfertigen können.
Um es ganz klar zu sagen und um Missverständnisse von vornherein auszuräumen: Kritik auch gegenüber Israel und israelischer Politik ist, wie gegenüber jedem anderen Staat, selbstverständlich legitim.
Aber: Wir dürfen und werden nicht zulassen, dass antisemitische Einstellungen als Kritik an israelischer Politik ausgegeben und damit quasi legitimiert werden.
Lassen Sie mich jetzt zu den konkreten Schritten für die Bekämpfung des Antisemitismus kommen, die in Berlin beschlossen worden sind.
Man kann sie in zwei Gruppen unterteilen.
Die erste umfasst weitreichende Selbstverpflichtungen der OSZE-Teilnehmerstaaten, von der Toleranzerziehung und Integrationspolitik bis hin zur statistischen Erfassung und Strafverfolgung antisemitischer Übergriffe.
Die zweite enthält operative Aufträge an die Menschrechtsinstitution der OSZE, ODIHR. Zu ihnen zählt die systematische Erfassung antisemitischer Übergriffe im OSZE-Raum und die Zusammenstellung bewährter Maßnahmen (sog. "best practices") zu ihrerBekämpfung.
Ich komme nun zur wesentliche Frage: Wir müssen jetzt vorallem darauf sehen, dass das in Berlin Vereinbarte auch imgesamten OSZE-Raum umgesetzt wird.
Ich will drei Punkte herausgreifen:
Grundlage aller Bemühungen muss zunächst eine zuverlässige Übersicht über antisemitische Übergriffe sein.
Nur auf dieserGrundlage können wir die Probleme identifizieren und ihnen mitgezielten Maßnahmen begegnen. Hierzu ist vor allem ODIHR gefordert, einen entsprechenden methodischen Ansatz zu entwickeln.
Der zweite Punkt sind Programme zur Toleranzerziehung: ein Eckpfeiler jeder Konfliktpävention.
Was wir benötigen sind Lehrpläne und Fortbildungsprogramme, die sich mit Antisemitismus und dem Holocaust auseinandersetzen. Dazu gehören natürlich auch Maßnahmen, die den offenen, vorurteilslosen Dialog aufallen Ebenen der Gesellschaft fördern.
Mein dritter und wohl wichtigster Punkt: All dies kann nicht umgesetzt werden ohne entsprechende Strukturen.
Dreh- und Angelpunkt unserer Bemühungen ist daher der Aufbau einer neuen Einheit bei ODIHR, der Tolerance and Non-Discrimination Unit.
Diese Einheit wird für die operative Umsetzung der Ergebnisseder Berliner Konferenz und ihrer Brüsseler Schwesterkonferenz zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung verantwortlich sein.
Wir haben diese Einheit von Anbeginn durch die Sekundierung einer Expertin vom Antisemitismuszentrum der TU Berlin unterstützt und weitere personelle und finanzielle Unterstützung angeboten.
Es wird nunmehr darauf ankommen, dass in den laufenden OSZE-Haushaltsverhandlungen die erforderlichen Ressourcen bewilligt werden. Die Bundesregierung setzt sich hierfür mit Nachdruck ein.
Gerade habe ich von Strukturen gesprochen: Diese müssen auch öffentlich sichtbar sein. Wir brauchen eine Persönlichkeit, die unserem Engagement im OSZE-Rahmen Stimme und Gesicht verleiht. Sie muss die Arbeit von ODIHR - gerader in der Aufbauphase- politisch begleiten und, wenn nötig, auch für Dynamik sorgen. Wir haben uns deswegen mit unseren amerikanischen und französischen Freunden dafür eingesetzt, dass ein Sonderbeauftragter des OSZE-Vorsitzes für den Kampf gegen den Antisemitismus ernannt wird.
Dies war nicht ohne weiteres in der OSZE durchsetzbar. Eine entsprechende Resolution der OSZE-PV in Edinburgh, die wir einer Initiative der deutschen Delegation verdanken, hat den Weg vorbereitet.
Erst nach schwierigen, langwierigen Verhandlungen ist es in Wien gelungen, einen Konsens zu finden. Ihm zufolge sollen - als Audruck des umfassenden Engagements der OSZE im Kampf gegen Intoleranz - drei Sonderbeauftragte zu a) Antisemitismus, b) zu Rassismus und c) zur Diskriminierung von Muslimen ernannt werden.
Eine entsprechende förmliche Entscheidung bleibt dem Ministerrat derOSZE in Sofia am 06./07.12.2004 vorbehalten.
Auch über Sofia hinaus ist der weitere Weg bereits vorgezeichnet: Spanien wird2005 zu einer OSZE-Konferenz in Cordoba zum Thema Toleranz einladen, in deren Mittelpunkt die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz von Berlin und Brüssel stehen wird.
Abschließend möchte ich sagen:
Wir sehen die Berliner Konferenz und unsere Bemühungen im OSZE-Rahmen als Teil eines großen Ganzen. Mit der Berliner Erklärung hat sich die OSZE politisch verpflichtet, zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus beizutragen und geeignete Maßnahmen zuseiner Bekämpfung zu ergreifen. Die Berliner Erklärung ist mithin die erste und eingehendste Festlegung der OSZE, einer Regionalorganisation der Vereinten Nationen mit immerhin 55 Teilnehmerstaaten, auf dem Weg zur Ächtung des Antisemitismus. Dies darf nicht nur ein Bekenntnis innerhalb des OSZE-Raums bleiben.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch in den einschlägigen Resolutionen der VN Bezüge auf die Konferenz und auf die Berliner Erklärung aufgenommen werden. Das ist angesichts unterschiedlicher Interessenslagen in den VN ein ungleich schwierigeres Unterfangen als in der OSZE. Gleichwohl wollen wir hier durch beharrliche und kontinuierliche Überzeugungsarbeit allmählich den Boden bereiten.
Die jüdischen Gemeinden auch außerhalb des OSZE-Raumes sollen wissen, dass ihre Sorge um Sicherheit und Zukunft unsere gemeinsame Sorge ist - und eine Grundsatzfrage unserer Demokratien.
erschienen: Montag 22.11.04
Montag, November 22, 2004
BGH zur Holocaustverharmlosung
Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf
der Volksverhetzung auf Nr. 153/2004
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Freispruch eines 67jährigen Maschinenbauingenieurs vom Vorwurf der Volksverhetzung durch das Landgericht Erfurt auf die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
Dem Angeklagten lag zur Last, eine Schrift verbreitet zu haben, in der die Tötung von Juden in Auschwitz verharmlost worden sei. Bei dieser Schrift handelte es sich um den vom Angeklagten erstellten schriftlichen Rechenschaftsbericht, den er als Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen in Thüringen auf einer nicht öffentlichen Verbandssitzung am 9. November 2001, zu der nur Delegierte und geladene Pressevertreter Zutritt hatten, mündlich erstattete. Der Rechenschaftsbericht, der den deutlich sichtbaren Vermerk trug: "Sperrfrist: 09.11.2001, 9.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort!", wurde für Pressevertreter in fünf Pressemappen bereitgehalten. Den Delegierten wurde der schriftliche Rechenschaftsbericht nicht ausgehändigt.
Der Bericht enthielt unter anderem folgende Passage:
"Noch verhindern die Wolken einer bewusst betriebenen einseitigen Kollektivschuldzuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld an den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, da die Lügen über Katyn, über Jebawke (richtig Jedwabne), über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht mehr länger zu halten sind."
Vor den Delegierten trug der Angeklagte den Bericht davon abweichend wie folgt vor:
"Noch verhindern die Wolken einer bewusst betriebenen einseitigen Kollektivschuldzuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld in den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, da die Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht mehr länger zu halten sind. In Auschwitz gab es offensichtlich keine 6 Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930.000 nachgewiesen. Dabei geht es nicht um die Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit. Sie kennen meine Einstellung, dass jedes Opfer eines Verbrechens zu viel ist."
Während des Vortrags, zu dem etwa 15 Journalisten erwartet worden waren, war lediglich ein Vertreter der Thüringer Allgemeinen Zeitung anwesend, der über die Rede später einen kritischen Zeitungsartikel verfaßte. Ein weiterer Journalist, der verspätet eingetroffen war und ebenfalls die Pressemappe erhalten hatte, sah im Hinblick auf den Sperrvermerk von einer Berichterstattung ab.
Das Landgericht hat nach Meinung des Bundesgerichtshofs rechtlich vertretbar ein Vergehen der Volksverhetzung in der Tatmodalität eines "Verbrechens" durch Verteilung der Presseerklärung verneint. Ein "Verbreiten" setzt voraus, daß die Schrift ihrer Substanz nach und nicht nur ihr geistiger Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird, der für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Die Weitergabe an zwei Pressevertreter genügte dafür nicht.
Zur Aufhebung des Urteils führte jedoch die unterlassene Überprüfung des Geschehens unter dem Gesichtspunkt anderer Tatbestandsalternativen des § 130 StGB. Nach den bisherigen Feststellungen könnten die mündlichen Äußerungen des Angeklagten ein bewußtes Infragestellen der Opferzahlen von Auschwitz darstellen und damit die Alternative "in einer Versammlung verharmlosen" im Rahmen von § 130 Abs. 3 StGB erfüllen. Die Strafkammer hat nach Ansicht des 2. Strafsenats auch zu Unrecht ein "Zugänglichmachen" (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) StGB verneint, weil es am Merkmal der Öffentlichkeit) fehle: denn die Pressevertreter waren ein Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Regelung. Auch hat die Strafkammer es unterlassen, zu prüfen, ob im Hinblick auf die Bereitstellung der Pressemappen nicht die Tatmodalität "vorrätig halten" zum Zwecke der Verbreitung (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d) StGB) vorliegt. Eine solche Prüfung hätte nach den bisherigen Feststellungen nahegelegen.
Der 2. Strafsenat hat daher das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen.
Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04
Karlsruhe, den 22. Dezember 2004
der Volksverhetzung auf Nr. 153/2004
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Freispruch eines 67jährigen Maschinenbauingenieurs vom Vorwurf der Volksverhetzung durch das Landgericht Erfurt auf die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
Dem Angeklagten lag zur Last, eine Schrift verbreitet zu haben, in der die Tötung von Juden in Auschwitz verharmlost worden sei. Bei dieser Schrift handelte es sich um den vom Angeklagten erstellten schriftlichen Rechenschaftsbericht, den er als Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen in Thüringen auf einer nicht öffentlichen Verbandssitzung am 9. November 2001, zu der nur Delegierte und geladene Pressevertreter Zutritt hatten, mündlich erstattete. Der Rechenschaftsbericht, der den deutlich sichtbaren Vermerk trug: "Sperrfrist: 09.11.2001, 9.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort!", wurde für Pressevertreter in fünf Pressemappen bereitgehalten. Den Delegierten wurde der schriftliche Rechenschaftsbericht nicht ausgehändigt.
Der Bericht enthielt unter anderem folgende Passage:
"Noch verhindern die Wolken einer bewusst betriebenen einseitigen Kollektivschuldzuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld an den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, da die Lügen über Katyn, über Jebawke (richtig Jedwabne), über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht mehr länger zu halten sind."
Vor den Delegierten trug der Angeklagte den Bericht davon abweichend wie folgt vor:
"Noch verhindern die Wolken einer bewusst betriebenen einseitigen Kollektivschuldzuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld in den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, da die Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht mehr länger zu halten sind. In Auschwitz gab es offensichtlich keine 6 Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930.000 nachgewiesen. Dabei geht es nicht um die Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit. Sie kennen meine Einstellung, dass jedes Opfer eines Verbrechens zu viel ist."
Während des Vortrags, zu dem etwa 15 Journalisten erwartet worden waren, war lediglich ein Vertreter der Thüringer Allgemeinen Zeitung anwesend, der über die Rede später einen kritischen Zeitungsartikel verfaßte. Ein weiterer Journalist, der verspätet eingetroffen war und ebenfalls die Pressemappe erhalten hatte, sah im Hinblick auf den Sperrvermerk von einer Berichterstattung ab.
Das Landgericht hat nach Meinung des Bundesgerichtshofs rechtlich vertretbar ein Vergehen der Volksverhetzung in der Tatmodalität eines "Verbrechens" durch Verteilung der Presseerklärung verneint. Ein "Verbreiten" setzt voraus, daß die Schrift ihrer Substanz nach und nicht nur ihr geistiger Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird, der für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Die Weitergabe an zwei Pressevertreter genügte dafür nicht.
Zur Aufhebung des Urteils führte jedoch die unterlassene Überprüfung des Geschehens unter dem Gesichtspunkt anderer Tatbestandsalternativen des § 130 StGB. Nach den bisherigen Feststellungen könnten die mündlichen Äußerungen des Angeklagten ein bewußtes Infragestellen der Opferzahlen von Auschwitz darstellen und damit die Alternative "in einer Versammlung verharmlosen" im Rahmen von § 130 Abs. 3 StGB erfüllen. Die Strafkammer hat nach Ansicht des 2. Strafsenats auch zu Unrecht ein "Zugänglichmachen" (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) StGB verneint, weil es am Merkmal der Öffentlichkeit) fehle: denn die Pressevertreter waren ein Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Regelung. Auch hat die Strafkammer es unterlassen, zu prüfen, ob im Hinblick auf die Bereitstellung der Pressemappen nicht die Tatmodalität "vorrätig halten" zum Zwecke der Verbreitung (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d) StGB) vorliegt. Eine solche Prüfung hätte nach den bisherigen Feststellungen nahegelegen.
Der 2. Strafsenat hat daher das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen.
Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04
Karlsruhe, den 22. Dezember 2004
Dienstag, Oktober 19, 2004
projekt-info
www.antisemitismus.de ist Teil der www.initiative-dialog.de
Dieser Blog soll zentrale Dokumente für die redaktionelle Arbeit sammeln.
Diskussionsangebote
Wer "ein Problem mit Juden" hat,
kann es mit uns zu lösen probieren.
Schon solch Angebot klingt zwar bizarr, aber so bizarr geht es halt auch vielfach zu
in den Köpfen. Und wenn es in unseren Foren nicht klappt, dann sollten es die Dusselköpfe anderswo und so lange probieren, bis sie verstehen, dass der Preis für die Dummheit in der Geschichte zu hoch gewesen ist, um solche Dummheit zu tolerieren.
zunächst also > www.diskussionen.de
Onlinewoche
Google News
Antisem-Themen
DISKUSSIONEN
Minderheitenrat
Impressum
Initiative-Dialog
Dieser Blog soll zentrale Dokumente für die redaktionelle Arbeit sammeln.
Diskussionsangebote
Wer "ein Problem mit Juden" hat,
kann es mit uns zu lösen probieren.
Schon solch Angebot klingt zwar bizarr, aber so bizarr geht es halt auch vielfach zu
in den Köpfen. Und wenn es in unseren Foren nicht klappt, dann sollten es die Dusselköpfe anderswo und so lange probieren, bis sie verstehen, dass der Preis für die Dummheit in der Geschichte zu hoch gewesen ist, um solche Dummheit zu tolerieren.
zunächst also > www.diskussionen.de
Onlinewoche
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Antisem-Themen
DISKUSSIONEN
Minderheitenrat
Impressum
Initiative-Dialog
Montag, Dezember 01, 2003
Philosemitismus
Wie sehe ich Philosemiten im Vergleich zu Antisemiten?
Mir sind irrationale Vorlieben zehnfach lieber als irrationale Abneigungen.
-msr0312-
Mir sind irrationale Vorlieben zehnfach lieber als irrationale Abneigungen.
-msr0312-
Donnerstag, Juli 10, 2003
Rabbiner Uri Regev erhält den Israel-Jacobson-Preis der Union Progressiver Juden in Deutschland
Presseerklärung der Union Progressiver Juden
Rabbiner Uri Regev, Executive Director der World Union for Progressive Judaism, Jerusalem, wird für seine herausragende Verdienste um die religiöse Gleichberechtigung aller Juden anlässlich der vom 10. bis 13. Juli in Berlin stattfindenden Jahrestagung der Union progressiver Juden in Deutschland mit dem Israel-Jacobson-Preis geehrt.
Der Rechtsanwalt und Rabbiner Regev hat sich als langjähriger Leiter des Israel Religious Action Center (IRAC) mit politischen und juristischen Mitteln für die Gleichstellung des progressiven Judentums eingesetzt und spektakuläre Erfolge vor dem Obersten Gericht Israels erreicht. Als Executive Director der World Union for Progressive Judaism hat er weltweit zur Stärkung der progressiven jüdischen Religionsrichtung beigetragen. Sein Einsatz galt auch der Berücksichtigung der Union progressiver Juden in Deutschland im Rahmen des Staatsvertrags, den kürzlich die Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossen hat.
Der undotierte Preis wird von der Union progressiver Juden in Deutschland alle zwei Jahre verliehen, um Meilensteine des liberalen Judentums zu würdigen. Benannt ist er nach Israel Jacobson, dessen 1801 in Seesen eingerichtete Schule und Synagoge als Geburtsort des liberalen Judentums gilt. Der erste Preisträger war 2001 Rabbiner Dr. Walter Homolka, Direktor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam zur Ausbildung liberaler Rabbinerinnen und Rabbiner.
Rabbiner Uri Regev, Executive Director der World Union for Progressive Judaism, Jerusalem, wird für seine herausragende Verdienste um die religiöse Gleichberechtigung aller Juden anlässlich der vom 10. bis 13. Juli in Berlin stattfindenden Jahrestagung der Union progressiver Juden in Deutschland mit dem Israel-Jacobson-Preis geehrt.
Der Rechtsanwalt und Rabbiner Regev hat sich als langjähriger Leiter des Israel Religious Action Center (IRAC) mit politischen und juristischen Mitteln für die Gleichstellung des progressiven Judentums eingesetzt und spektakuläre Erfolge vor dem Obersten Gericht Israels erreicht. Als Executive Director der World Union for Progressive Judaism hat er weltweit zur Stärkung der progressiven jüdischen Religionsrichtung beigetragen. Sein Einsatz galt auch der Berücksichtigung der Union progressiver Juden in Deutschland im Rahmen des Staatsvertrags, den kürzlich die Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossen hat.
Der undotierte Preis wird von der Union progressiver Juden in Deutschland alle zwei Jahre verliehen, um Meilensteine des liberalen Judentums zu würdigen. Benannt ist er nach Israel Jacobson, dessen 1801 in Seesen eingerichtete Schule und Synagoge als Geburtsort des liberalen Judentums gilt. Der erste Preisträger war 2001 Rabbiner Dr. Walter Homolka, Direktor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam zur Ausbildung liberaler Rabbinerinnen und Rabbiner.
Donnerstag, November 09, 2000
Mittwoch, November 01, 2000
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