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Dienstag, Januar 17, 2017

NPD-Verbot erneut gescheitert (vorläufige Urteilskritik)

Das Bundesverfassungsgericht ließ den Verbotsantrag im Wesentlichen daran scheitern, dass die NPD zu bedeutungslos sei, um sich mit ihrer Programmatik durchsetzen zu können.
Solche Begründung überrascht und verblüfft rechtsdogmatisch, als dürfe auf Verfassungswidrigkeit nach dem Opportunitätsprinzip bloßen Ordnungswidrigkeitenrechts erkannt werden, als sei die Aberkennung von Parteiprivilegien gleichbedeutend mit Gesinnungsjustiz - und überzeugt auch in weiteren Entscheidungsgründen entweder gar nicht oder zumiindest auf Anhieb nicht.
Gleichwohl soll nach dem ersten Schock zunächst gründliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des höchsten Gerichts unseres Landes sein.
Dass sich die unterlegenen Antragsteller (Bundesrat, einige Bundesländer) nach der Urteilsverkündung zufrieden präsentierten, scheint mir nur unter dem Aspekt nachvollziehbar, die Niederlage verharmlosen zu wollen.
Dass viele Kommentare wichtiger Medien das Urteil gut heißen, setzt die Tradition von Fehleinschätzungen hinsichtlich des partei-organisierten Rechtsextremismus und des allgemeinen Rechtsextremismus fort.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html

Montag, Dezember 23, 2013

Zur kriminellen Personalie an der NPD-Spitze

Falls Pastörs ausnahmsweise nicht auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen sollte, müsste das NPD-Verbot nun einfacher sein, denn die NPD leistete sich nur selten einen Vorsitzenden, der so offen seinen gewaltbereiten Antisemitismus volksverhetzend zur Schau stellte, dafür dann zwar auch "bestraft" wurde, aber "auf Bewährung", was immer sich die Richter darunter vorgestellt haben mochten.

Mittwoch, Dezember 11, 2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.

Mittwoch, März 20, 2013

NPD erhielt 20 Mio.€ aus Steuermitteln

Unser Land duldet noch immer Rassismus und Gewalt als Geschäftsmodell: Allein seit 2003 erhielt die NPD 20 Mio.€ aus Steuermitteln, berichtet die ARD-Tagesschau.

Montag, März 18, 2013

Dümmer geht nimmer: FPD gegen NPD-Verbot

Mit dem Spruch "Dummheit kann man nicht verbieten" begründete Vizekanzler und FDP-Chef Philipp Rösler seine Absage an einen regierungsseitigen NPD-Verbotsantrag. Dass es die Dummen dann wenigstens zu beschützen gilt, scheint ihm so wenig geläufig, wie das, worum es bei der NPD tatsächlich geht: Eine nationalsozialistische Partei zu verbieten, deren Aktivitäten auf die Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. - Rösler hat zehn Jahre Debatte verpennt, aber wahrscheinlicher ist, dass er sich auf dem Trittbrett der größeren Regierungspartei bloß mal wieder wichtig machen will.

Freitag, Dezember 28, 2012

Winfried Hassemer irrt in Sachen NPD-Verbot

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer schaffte es in die Schlagzeilen mit der beachtlich rechtsfernen Behauptung, ein NPD-Verbot könne vor dem EGMR scheitern, da die NPD zu geringe Wahlerfolge habe.
Das ist falsch, denn die Opportunitätsabwägung, die solchen Entscheidungen zwar unvermeidlich eigen ist, kann ihren Anknüpfungspunkt nicht darin haben, wie viele Menschen sich einer verfassungsfeindlich agierenden Partei anschließen, sondern ob solche Möglichkeit überhaupt geduldet werden darf. Folglich sind nicht Größe und Wahlergebnisse relevant, sondern der Grad der Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Partei nach ihren Zielen und/oder dem Verhalten ihrer Anhänger, wie es ausdrücklicher Wortlaut des Grundgesetzes ist, siehe >> dialoglexikon.de/art21.htm Abs.2

Aber Hassemers Vortrag ist auch verfahrensrechtlich falsch, denn ohne Überlegung, ob eine EGMR-Klage gegen ein Parteiverbot überhaupt zulässig wäre, zumal Parteienrecht und Vereinigungsrecht a) keine Deckungsgleiche haben, b) das Grundgesetz spezifisch antifaschistische Lehren aus der Geschichte zog und diesbezüglich dauerhafte Geltung beansprucht >> dialoglexikon.de/antifaschistische_verfassungsordnung.htm

Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel, ansonsten heulend, dass Deutschland nicht Herr des eigenen Landes sei, begeistert sich schon mal vorab für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Interview v. 14.12.2012), unterstreicht somit einmal mehr das taktische bzw. heuchlerische Verhältnis seiner Partei zum Recht allgemein und Grundgesetz im Besonderen. Und möglicherweise braucht Holger Apfel Nachhilfeunterricht >> Art.17 EMRK

Auch die Verschiedenheit von Lippenbekenntnis zur Bekenntnisfreiheit gilt es in einem Verbotsantrag deutlich zu machen und zwar mit dem Nachweis, dass die NPD wie einst die NSDAP eine Partei ist, die unser als "Judenrepublik" beschimpftes Gesellschaftssystem "politisch eiskalt ... zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu Boden ringen" will, wie es Udo Pastörs als NPD-Fraktionsvorsitzender des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 25.2.2009 verkündete, siehe >> dialoglexikon.de/pastoers.htm

Wenn die Rechtsprechung solche Volksverhetzer "laufen lässt", wie es per "Bewährungsstrafe" passierte, wenn dann die Politik zuschaute, nicht in die Nebenklage ging, wie soll dann ein NPD-Verbotsverfahren funktionieren? Worauf soll sich der Antrag gründen, wenn nicht genau darauf, was sich ihre Top-Funktionäre leisten, wenn nicht genau darauf, dass die NPD mit Wissen und Wollen ihrer Mitglieder jede Menge Kriminelle und NS-Fans in den Reihen und in der Führung haben?

ES GIBT KEINEN GRUND ZUR EILE, wie es die mediale Debatte und die Profilierungsroutinen der Parteien suggerieren, sondern reichlich Gründe zur Gründlichkeit, die allerdings auch die Versäumnisse der Parteien offenbaren würde. Genau das möchten die Unionsparteien, FDP, SPD und GRÜNE vermeiden.
Und die Linkspartei? Über dürftiges Antifaschisten-Geschwafel als vermeintlichem Teil der Kapitalismuskritik hinaus wird man auch dort kaum konkret, denn wer das macht, begibt sich ins Fadenkreuz dieser auf "Bewährung" freien Volksverhetzer und Möchtegern-Breiviks.

Der einzig vernünftige Weg aus dieser Sackgasse des Versagens ist die breite, öffentliche Debatte über die Erfahrungen aller Teile der Gesellschaft mit der NPD, denn wer die primären Zielgruppen der rechtsextremistischen Hasstiraden erst und nur dann abfragt, um sich nach bekannt gewordenen Mördereien die Hände der Untätigkeit in Unschuld zu waschen, soll eigentlich nicht mitreden dürfen, sondern zunächst mal zuhören müssen. - Aber unsere Politiker sind derart "bürgerverdrossen", dass sie alles tun, um einen seriösen Dialog zu vereiteln, dann auch das NPD-Verbot vereiteln.

Montag, Januar 31, 2011

Antisemit mit Maschinenpistole

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 36-jährigen Sven K. wegen Maschinenpistolenbesitzes (plus 200 Schuss) und des Verdachts der Hehlerei (6 Baumaschinen aus Diebstählen) Haftbefehl erlassen.
Sven K. ist wegen Körperverletzungsdelikten und Landfriedensbruchs mehrfach "vorbestraft", was in Strolchenkreisen eher ein Ritterschlag ist, im Firmenlogo seiner Abrissfirma Frakturschrift und ein zerschlagener Davidstern, denn ohne Antisemitismus fühlt sich der typische Rechtsextremist irgendwie nicht komplett - und ein paar Wehrsportübungen im Wald - genau das macht den passenden Strolch für die NPD, für die er seit 2009 im Kreistag sitzt.
Die freie Gesellschaft kann und soll sich Narren leisten, aber nicht als Partei und schon gar nicht mit Maschinenpistolen.

  • Diskussion
  • Samstag, November 04, 2006

    Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen

    Bremen (Deutschland), 04.11.2006 – Ein geplanter Aufmarsch von NPD-Aktivisten, bei dem etwa 200 Teilnehmer erwartet wurden, sowie eine angekündigte Gegendemonstration, an der nach Polizeiangaben bis zu 3.000 Teilnehmer teilnehmen sollten, löste in Bremen einen Polizeieinsatz von rund 2.500 Einsatzkräften der Polizei aus, 1.600 davon kamen aus anderen Bundesländern. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp nahmen zeitweise bis zu 4.000 Teilnehmer an der Gegendemonstration teil, die unter dem Motto „Keinen Meter“ stand, darunter ein Block von etwa 1.500 gewaltbereiten Demonstranten. Diese so genannten gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer versuchten, den Versammlungsort der NPD-Anhänger im Bremer Stadtteil Walle zu erreichen. Polizeieinsatzkräfte hinderten sie daran durch den massiven Einsatz von Polizeiketten. Ab Mittag ließ die Polizei sogar Wasserwerfer auffahren. Rund 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen, sieben von ihnen sollen Straftaten begangen haben. Fünf Polizisten und mehrere Demonstranten wurden verletzt.

    Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.

    Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte. (wikinews)

    Donnerstag, Februar 03, 2005

    NPD-Verbot: Paul Spiegel warnt vor Aktionismus

    Berlin / Dresden (Deutschland), 03.02.2005 – Nach dem NPD-Eklat im sächsischen Landtag ist die Diskussion um ein neues NPD-Verbotsverfahren wieder aufgekommen. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, ruft zur Besonnenheit auf. Er glaubt nicht, dass Aktionismus eine Lösung für das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland darstellt. Stattdessen glaubt er, dass der Wähler dieses Problem lösen müsste.

    Trotzdem lehnt Spiegel ein neuerliches Verbotsverfahren nicht prinzipiell ab. Er fordert die Politik allerdings auf, diesen Schritt „sehr sorgfältig“ zu prüfen, damit es nicht zu einem „zweiten Desaster“ komme. 2003 wurde das erste NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht eingestellt. Trotzdem hat der Zentralratspräsident Verständnis für die Forderung israelischer Politiker, die NPD zu verbieten. Jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt seien durch die Hetzreden der NPD in Dresden entsetzt gewesen. (wikinews)